Lehrkräfte sind es gewohnt, Aspekte der Sicherheit, Gesundheit und Aufsicht bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung in ihren methodisch-didaktischen Überlegungen zu berücksichtigen.
Um rechtssicher zu agieren bzw. um nachweisen zu können, dass die Belange zur Unfallverhütung berücksichtigt wurden, bietet sich die Durchführung einer pädagogischen Gefährdungsbeurteilung an. Diese kann im Rahmen der täglichen Unterrichtsvorbereitung ohne großen Aufwand erfolgen. Hierfür ist das geplante Unterrichtsvorhaben lediglich um mögliche Gefährdungen und ggf. Maßnahmen zu deren Vermeidung zu ergänzen. Um, falls notwendig, wirksame Maßnahmen ableiten zu können, müssen vorab die Risiken der Übungen eingeschätzt und beurteilt werden. Hierbei spielen Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadensschwere eine wesentliche Rolle. Mithilfe einer Risikomatrix lässt sich der jeweilige Handlungsbedarf ermitteln.
Eintrittswahrscheinlichkeit | Schadensschwere | ||||
---|---|---|---|---|---|
keine gesundheitlichen Folgen | Bagatellfolgen (Schulbesuch kann fortgesetzt werden) | mäßig schwere Folgen (Schulbesuch kann nicht fortgesetzt werden ohne Dauerschäden) | Schwere Folgen (irreparable Dauerschäden möglich) | tödliche Folgen | |
praktisch unmöglich | gering | gering | gering | mittel | mittel |
vorstellbar | gering | gering | mittel | mittel | hoch |
durchaus möglich | gering | mittel | mittel | hoch | hoch |
zu erwarten | gering | mittel | hoch | hoch | hoch |
fast gewiss | gering | mittel | hoch | hoch | hoch |
„Ampel-Modell“ für eine erste Grobbewertung des Risikos
hoch | Das festgestellte Risiko ist nicht tolerierbar; es besteht erhebliche Gefahr. Folglich müssen dringend geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos ergriffen werden. | |
mittel | Das Risiko ist unerwünscht hoch und liegt im Bereich des Grenzrisikos. Es sind Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur Verbesserung der Sicherheit notwendig. | |
gering | Das Risiko liegt unterhalb des Grenzrisikos. Neben gewissenhafter Aufsichtsführung und der Einhaltung üblicher Sicherheitsstandards sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. |
Handlungshilfe zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung in Schulen, DGUV Information 202-122
Durch die Planung und Umsetzung von wirksamen Maßnahmen müssen die Risiken auf ein vertretbares Maß reduziert werden, d. h., leichte Unfälle sollten nach Möglichkeit vermieden, schwere Unfälle jedoch ausgeschlossen werden. Dies können technische, organisatorische oder individuelle Maßnahmen sein, die ebenfalls entsprechend dokumentiert werden sollten.
Wenn sich aufgrund der ermittelten Gefährdungen bzw. deren Risikobeurteilung in irgendeiner Hinsicht Bedenken ergeben, dass trotz umfassender Maßnahmen kein sicherer Unterricht gewährleistet werden kann, so ist von der Durchführung dieser Übung oder Unterrichtseinheit abzusehen.
Für die Umsetzung der pädagogischen Gefährdungsbeurteilung – für eine bestimmte unterrichtliche oder außerunterrichtliche Aktivität – empfiehlt sich eine Herangehensweise in drei Schritten. Diese orientieren sich an den Schritten der Gefährdungsbeurteilung aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht:
Als beschreibbare Arbeitshilfen stehen das Muster-Formular zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung mit Erläuterungen und ein Vorbereitungsblatt zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung als Download zur Verfügung.