Barren, Spannstufen- und Stufenbarren sind traditionelle Turnsportgeräte, die immer noch gerne im Schulsport eingesetzt werden. Auch bei der alternativen Nutzung von Sportgeräten ist der Barren ein wesentliches Element.
Barren müssen sicher transportiert, aufgestellt und gelagert werden können.
Die Holme müssen unbeschädigt und splitterfrei sein. Die Spannschlösser von Spannstufenbarren sind regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Alle beweglichen Teile müssen frei von Korrosion, Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen sein. Auf einwandfreie Seilendverbindungen ist zu achten. Der Gleitschutz an den Standflächen darf nicht beschädigt sein.
Vor Gebrauch der Barren ist Folgendes zu prüfen:
- Die Holme müssen unbeschädigt sein und eine feste Verbindung zu den Gelenkverschraubungen aufweisen.
- Bei festgestellter Arretierung dürfen sich die Holme nicht mehr bewegen lassen.Unfallkasse NRW
- Die Betätigungshebel dürfen nicht in den Bewegungsraum des Nutzers hineinragen.
- Die Transportfunktion muss außer Kraft gesetzt sein, um die Standsicherheit des Barrens zu gewährleisten. Dies gilt auch bei der Lagerung.
Beim Einsatz von Barren muss ein geeigneter Fallschutz vorhanden sein. Der Fuß des Barrens muss vollständig abgedeckt sein. Sprungbretter oder andere Aufstiegshilfen sind beim Turnen aus dem Fallbereich zu entfernen.
Grundsätzlich sind bei turnerischer Nutzung die Höhe und der Abstand der Holme den Kraft- und Größenverhältnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Extremstellungen sollten vermieden werden.