Das Springen auf dem Trampolin ermöglicht außergewöhnliche Körper- und Bewegungserfahrungen, hat einen hohen Erlebniswert und ist sportpädagogisch wertvoll. Deshalb wird das Trampolin, soweit vorhanden, auch im Sportunterricht gerne genutzt.
Zu beachten ist allerdings, dass gerade die attraktiven Eigenschaften bei unkontrollierten Sprüngen gefährlich werden können.
Daher setzt das Turnen am Minitrampolin spezifische Kompetenzen des aufsichtführenden Personals voraus und darf nur von ausreichend für die Theorie und Praxis des Trampolinturnens qualifizierten Personen eingesetzt werden.
Die erforderliche, spezielle Eignung kann z. B. im Rahmen eines Sportstudiums oder einer vergleichbaren Aus- und Fortbildung erlangt werden. Personen ohne entsprechende Qualifikation sollten dieses Gerät nicht einsetzen. Länderspezifische Regelungen sind zu beachten.
Die Auswahl des Übungsgutes muss auf turnerische Übungen beschränkt bleiben und dem motorischen Können der Übenden angepasst sein.
Voraussetzungen für einen sicheren Unterricht
- Praktische Eigenerfahrung
- Beherrschung des Helfens und Sicherns
- Methoden zur Vermittlung des Helfens und Sicherns
- Kenntnisse der Bewegungsabläufe der Sprünge und Landungen und der Methoden zur Vermittlung
- konditionelle Fähigkeiten wie Sprungkraft, Stützkraft und Körperspannung
- koordinative Fähigkeiten wie Gleichgewichtsfähigkeit, Rhythmisierungsfähigkeit und Orientierungsfähigkeit
- spezielle Fertigkeiten, wie die Beherrschung des beidbeinigen Absprungs, der gelenkschonenden Landung, des kontrollierten Fallens und Abrollens
- Sicherheitsstellung, Begleitung der Bewegung und ggf. notwendige korrigierende Eingriffe müssen sicher beherrscht werden
- Grundlegende Griffe wie Klammergriff, Stütz(klammer)griff, Dreh(klammer)griff und Sandwichgriff müssen bekannt sein
- Die körperlichen Voraussetzungen der Helfenden und Springenden (z.B. Größe, Gewicht) sollten zueinander passen.
- Möglichst beidseitig helfen, um einen einseitigen Zug, Druck oder Schub zu verhindern (Hinweis: zur besseren Anschaulichkeit wird in den Abbildungen und Videos oft nur ein Helfender dargestellt).
- Eindeutige Situationen schaffen: Festlegung der Bewegungsaufgabe, der Form des Helfens oder Sicherns sowie der Signale.
- Den Griff für die Hilfestellung (Helfergriff) möglichst nahe am Körperschwerpunkt ansetzen.
- Der Helfende steht nah am Springenden, um Kraftübertragung zu erleichtern.
- Kein Fixieren der Gelenke des Übenden durch Aufgreifen oder Übergreifen der Gelenke.
- Einen sicheren Standort für die Hilfestellung wählen, in entsprechender Höhe, mit festem Untergrund und stolperfreien Übergängen.
- Den Helfergriff bis zum sicheren Abschluss der Bewegung beibehalten.
Die Auswahl geeigneter Matten ist für eine sichere Landung von großer Bedeutung. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Vorhandenes Mattenmaterial (Mattenart und -anzahl)
- Altersstufe/Körpergewicht (Primar- oder Sekundarstufe)
- Art der Landung
- Art der Bewegungsaufgabe
- Könnensstand der Schülerinnen und Schüler
- Sprung- bzw. Fallhöhe
Weitere Einsatzmöglichkeiten sind der Information Matten im Sportunterricht zu entnehmen.
- Ablenkungen und Störungen sollten vermieden werden, z. B. keine Ballspiele im selben Hallenteil
- Bis zur Freigabe und bei Unterbrechung des Übungsbetriebes bzw. bei längeren Sprungunterbrechungen sollte das Minitrampolins hochkant gestellt werden
- Präzise Absprachen sowie klare Anweisungen und Aufgabenstellungen
- Beginn der Bewegungsaktion erst nach festgelegtem Signal zwischen Helfenden und Springenden
- keine weiten Oberteile, Kapuzen, Zugbänder
- lange Haare sind zusammenzubinden
- keine langen Fingernägel (auch nicht bei Helfenden)
- Uhren und Schmuck sind abzulegen
- Brillenträger sollten eine schulsporttaugliche Brille tragen
- leichte Turn- oder Gymnastikschuhe mit rutschfesten Sohlen (jedoch nicht bei geflochtenen Tüchern, in denen die Zehen hängenbleiben können)
- das mögliche Tragen von ABS-Socken kann durch länderspezifische Bestimmungen geregelt sein
Hinweise zur Unterrichtsgestaltung
Neben den allgemein gültigen methodisch-didaktischen Prinzipien, z. B. vom Einfachen zum Schweren, Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, sind folgende Hinweise wichtig:
Heiko Potthoff- Die Subjektivität von Wagnis erkennen und einplanen.
Der geübte Schüler bzw. die geübte Schülerin hat ein anderes Wagnisempfinden für die Bewegungsaufgabe als der bzw. die Ungeübte, der/die Vorsichtige ein anderes als der/die Risikobereite. - Das Risiko kalkulierbar machen und objektiv hohe Gefährdungen verhindern.
- Die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen akzeptieren, sich auf die spezielle Bewegungsaufgabe einzulassen. Ohne Zwänge (z. B. Notendruck, Gruppendruck) arbeiten.
- In Partner- und Gruppenarbeit Vertrauen aufbauen und Berührungsängste abbauen.
- Die Schüler und Schülerinnen unter Anleitung altersgemäß Verantwortung für sich und andere übernehmen lassen, z. B. beim Helfen und Sichern, bei der Überprüfung des Geräteaufbaus, bei der Vorbereitung eines Unterrichtsteils oder der Übernahme einer Gruppe oder einer Gerätestation.
Bei der Unterrichtsgestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Heiko Potthoff- Ausschließlich beidfüßige Absprünge aus dem Tuch und beidfüßige Landungen zulassen.
- Üben der Grundsprünge (Fußsprünge) in abwechslungsreichen Variationen, bevor kompliziertere Sprünge angegangen werden.
- Kontrolliertes Springen geht vor Höhe. Das bedeutet, dass der Anlauf in Länge und Geschwindigkeit nur langsam gesteigert wird (Markierungen).
- Neue oder schwierige Sprünge werden nicht am Ende einer Übungseinheit eingeführt.
- Keine Sprung(Flug-)rollen nach unten. Die Landefläche muss höher als der Minitrampolin-Rahmen sein. Länderspezifische Regelungen zur Sprung(Flug-)rolle sind zu beachten.
- Geeignete Aufbauten nutzen, z. B. Mattenberg beim Salto, erhöhte Anlaufbahn als Einsprunghilfe oder Einsprung vom Kasten (max. 3 – 4 Kastenteile).
- Sicherheitsstellung sollte immer gewährleistet sein.
- Offene Bewegungsaufgaben und das freie Experimentieren müssen mit Vorsicht angewandt werden und sollten eher zur kreativen Gestaltung von schon beherrschten Sprüngen und Sprungfolgen eingesetzt werden
Sicherer Geräteeinsatz
DGUVMinitrampoline gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Je nach Verwendungszweck und Zielgruppe unterscheiden sich Minitrampoline hinsichtlich der Rahmenkonstruktion, der Tuchgröße und der Wurfkraft.
Ein Minitrampolin besteht aus einem Stahlrahmen, an dem das elastische Sprungtuch mit Stahlfedern und Gummizügen befestigt ist. Eine mit Rahmen und Sprungtuch fest verbundene Abdeckung verhindert den Einsprung in die Verspannung. Der Abstand zwischen Sprungtuch und Rahmen muss vollständig und unaufklappbar abgedeckt sein. Hierbei müssen Sprungtuch und Abdeckung zur besseren Unterscheidung verschiedenfarbig gestaltet sein. Die klappbaren Fußgestelle mit Gleitschutz und Mittelstützen zur Fixierung und Höhenverstellung lassen eine Tuchneigung von schräg bis waagerecht zu (Ausnahme: Minitrampoline mit offenem Rahmen/ Open-End-Minitramp).
Trampoline müssen den zu erwartenden Belastungen standhalten. Die Nutzung eines nicht einwandfreien Gerätes kann zu schweren Unfällen führen. Eine Sichtkontrolle und ein Kurzcheck sind deshalb vor jedem Einsatz unbedingt erforderlich. Verantwortlich dafür ist die Aufsicht führende Person. Besonderes Augenmerk ist auch auf den sicheren Auf- und Abbau der Trampoline zu legen. Aufgrund des erforderlichen Kraftaufwands sollte die Lehrkraft den Auf-, Um- und Abbau in unteren Jahrgangsstufen selbst vornehmen. Ältere, angeleitete Schülerinnen und Schüler können den Aufbau (Verlinkung, siehe Akkordeonmenü unten) selbst ausführen. Die Lehrkraft überprüft abschließend den ordnungsgemäßen Aufbau vor der Freigabe des Gerätes (gleiches gilt auch für den Um- und Abbau). Unerlässlich ist die regelmäßig wiederkehrende, mindestens einmal jährliche Prüfung der Geräte durch eine befähigte Person.
Sicherheitstechnische Hinweise zum Einsatz des Minitrampolins
DGUV- Sind Tuch und Bespannung ohne Mängel?
- Sind die Höhenverstellvorrichtungen der Fußgestelle richtig eingerastet und die Schrauben zur Höhenverstellung fest angezogen?
- Ist der Gleitschutz an den Fußgestellen vorhanden und intakt?
- Ist die Abdeckung mit dem Rahmen fest verbunden?
- Ist die Tuchmitte durch Kreuz oder Kreis gekennzeichnet?
- Sind die Federn oder Gummizüge so intakt, dass auch schwere Schülerinnen und Schüler nicht auf den Boden durchtreten?
- Alle Gummi- oder Federzüge müssen sich in gutem Zustand befinden.
- Ist der Abstand zwischen zwei Gurte bei netzartigen Sprungtüchern zueinander kleiner als 16 mm?
Ein Gerät, das den Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügt, ist der Nutzung wirkungsvoll zu entziehen. Nur die Kennzeichnung „Gerät defekt“ reicht nicht aus, um eine missbräuchliche Nutzung auszuschließen.
- Lagerung im Geräteraum zusammengeklappt und möglichst aufgehängt
- Gebrauchsanleitung mit Hinweisen zum Auf- und Abbau, zum Transport und zur Lagerung, zum Platzbedarf des Gerätes sowie Angaben zur Wartung an einem für Nutzer und Prüfer bekannten Ort aufbewahren
- Transport und der Aufbau des Minitrampolins erfolgen nach dem Aufbau der anderen Geräte und der Matten, der Abbau unmittelbar nach dem Beenden des Springens
- beim Transport vorwärts gehen mit Blick in Bewegungsrichtung
- Minitrampolin waagerecht transportieren, die Fußgestelle liegen auf der Oberseite, so dass sie nicht aufklappen können
- der Transportweg im Geräteraum und in der Sporthalle muss hindernisfrei sein
- ein bereitgestelltes Trampolin ist bis zur unmittelbaren Benutzung immer hochkant aufzustellen
Der Aufbau des Gerätes sollte folgendermaßen erfolgen:
- Gerät hochkant stellen, Verspannung und Gleitschutz überprüfen.
- Gestell aufklappen, je einen Fuß einsetzen und so Gestell festhalten.
- Mittelstütze mit den Händen leicht aus der oberen Führung herausziehen und in die untere Halterung einführen, Schraubsicherung anziehen.
Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Umbau/Einstellungsveränderungen:
- Herausdrehen des Schraubrades an den Mittelstreben
- Zusammenschieben bzw. Herausziehen der Streben mit dem jeweiligen entlasteten Bügel zu einem der nächsten Löcher und Wiedereinschrauben des Schraubrades
Sprünge
Neben dem Aufwärmen schaffen vielfältige Bewegungserfahrungen, zum Beispiel durch einen Geräteparcours, die notwendigen Voraussetzungen für das Springen mit dem Minitrampolin.
Heiko PotthoffÜbungen zur Gerätegewöhnung mit der Möglichkeit des gegenseitigen Helfens und Sicherns, zum Beispiel durch Partner- und Gruppenspringen, lässt die Schülerinnen und Schüler das Minitrampolin sicher erproben und die notwendige Körperspannung beim Ein- und Absprung automatisieren.
Spielerischen Formen mit Gerätearrangements fördern nicht nur die Sprungfähigkeit, sondern ermöglichen auch, dass sich viele Schülerinnen und Schüler gleichzeitig bewegen können. Es ist daher methodisch sinnvoll, diese attraktiven Übungsformen vor der Einführung von Grundsprüngen einzusetzen. Sie lassen sich auch als Alternativen zu den Einzelsprüngen weiterentwickeln und können zu Vorführungen arrangiert werden.
Nach den Erfahrungen mit der Wurfkraft des Geräts, der erforderlichen Körperspannung und der Landetechnik in spielerischer Form wird zunächst der Stecksprung als Grundlage für alle weiteren Fußsprünge, wie zum Beispiel Hock-, Grätsch- oder Bücksprung, variationsreich bis zur sicheren Ausführung entwickelt.
Beherrschen die Schülerinnen und Schüler die Grundsprünge und haben vielfältige Bewegungserfahrungen mit Drehungen um die Breitenachse am Boden bzw. an unterschiedlichen Geräten, ist es im Sportunterricht durchaus möglich, den Salto vorwärts vom Minitrampolin einzuführen. Lehrkräfte und ausgewählte Schülerinnen bzw. Schüler müssen die Sicherheitsmaßnahmen und Helfergriffe sicher beherrschen und anwenden können.