Turn- und Gymnastikgeräte gehören zur Grundausstattung jeder Sporthalle. Die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen an Sportgeräte - bei Einbaugeräten auch an ihre Befestigung - sind in Normen nach dem Produktsicherheitsgesetz festgelegt.
Die Hersteller bzw. die Vertreiber dürfen Sportgeräte nur in Verkehr bringen, wenn deren Beschaffenheit den allgemeinen Regeln der Technik und den Regeln der Sicherheitstechnik entspricht. Darüber hinaus findet sich an Sportgeräten das Zertifizierungszeichen „GS = Geprüfte Sicherheit“, wenn sie erfolgreich von einer anerkannten Prüfstelle einer Qualitäts- und Produktsicherheitsprüfung unterzogen worden sind. Folgende Turn- und Gymnastikgeräte finden sich üblicherweise in Sporthallen:
- Barren
- Bock und Pferd
- Reck
- Ringe
- Schwebebalken
- Kasten
- Turnbank
- Klettereinrichtungen
- Multifunktionsanlage
- Sprungbrett
- Trampolin
- Matten
Informationen zum Aufbau und zum Umgang mit den Turngeräten finden sich unter Turnen und Bewegen an Geräten.