Der Schulsport kann sicherer gestaltet werden, wenn die notwendigen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Besonders relevant sind:
- Sportflächen und hindernisfreie Abstände
- Mindestabstände zu Einbauten und Einrichtungen
- Frei- und Fallräume bei Sportgeräten
Sportflächen müssen einen ausreichenden Abstand zu angrenzenden Bauteilen und Einrichtungen haben. Die erforderlichen Maße lassen sich durch die Angaben für eine wettkampfmäßige Nutzung der einzelnen Sportfachverbände ableiten. Für Spielfeldmarkierungen gelten die unter Markierungen und Linien aufgeführten Maße.
Die Mindestabstände der Einbauten und Einrichtungen orientieren sich an den erforderlichen Frei- und Fallräumen bei der Nutzung der Sportgeräte. Hinweise zu notwendigen Abständen beim Einbau von Turngeräten finden sich in den Normen zu den Turngeräten. So muss z. B. bei
Klettertauen der Abstand der Taue untereinander im Betrieb mindestens 1,0 m, zur Wand mindestens 1,5 m und in Schwingrichtung vertikal zur Laufschiene mindestens 4,5 m in beide Richtungen betragen.
Schaukelringeeinrichtungen der seitliche Abstand zur nächstgelegenen Wand mindestens 1,5 m und in Schaukelrichtung mindestens 10,0 m betragen.
Sprossenwänden der Abstand im ausgeschwenkten Zustand untereinander mindestens 2,0 m und bis zur nächsten Wand mindestens 4,0 m betragen.
Spannstufenbarren, Spann-, Versenk- oder Steckreck der Abstand mindestens 4,0 m bis zur nächsten Wand sein.