Titelblatt der DGUV-Information 202-017 ©Unfallkasse NRW | DGUV
schwarz-graue Inline skates©Unfallkasse NRW | DGUV

Inlineskating ist eine beliebte Sportart und fördert die motorischen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen. Beim Inlineskaten können beträchtliche Geschwindigkeiten erreicht werden, gleichzeitig ist das Bremsen für ungeübte Personen schwierig. Inlineskating und Rollschuhlaufen in der Sporthalle beschränken sich häufig nur auf das Erlernen der Fahr- und Falltechniken sowie der Bremstechniken.

Sowohl für das Inlineskating und Rollschuhlaufen als auch für das Fahren auf Skate- und Waveboards sind flächenelastische Sportbodensysteme geeignet. Die Nutzung der Sporthalle erfordert die Zustimmung des Schulträgers. 

Die Größe der Sportgruppe ist den räumlichen Bedingungen anzupassen. Mögliche Gefährdungen wie z. B. fest eingebaute Sportgeräte oder herumstehende Langbänke sind – besonders in Außenkurven – durch Mattenpolster abzuschirmen oder aus dem Bewegungsbereich der Schülerinnen und Schüler zu beseitigen.

Beim Inlineskating im Schulsport ist stets die komplette Schutzkleidung bestehend aus Helm, Knie-, Ellbogen- und Handgelenkschützern zu tragen. Beim Kauf von Protektoren und Helm sollte darauf geachtet werden, dass die Schutzkleidung eine CE-Kennzeichnung aufweist und möglichst auch zusätzlich ein „GS-Zeichen" aufweist. Neben der Schutzausrüstung bietet eine intensive Technikschulung die beste Gewähr für unfallfreies Inlineskating.

Eine Lehrkraft, die Inlineskating oder Rollsport im Schulsport anleitet, muss über fachliche Voraussetzungen verfügen und Kenntnisse der Material- und Sicherheitskunde sowie der Materialwartung besitzen. Landesrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen.

Beim Inlineskating als Pausensport, bei Schulsportfesten oder auf den Sportfreiflächen sind noch folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Nur räumlich oder baulich abgegrenzte Flächen benutzen
  • Verhaltensregeln aufstellen
  • Für kompetente Aufsicht sorgen
  • Nur Schülerinnen und Schüler mit kompletter Schutzkleidung dürfen skaten
  • Spezielle Skate-Einrichtungen, wie z. B. Half-Pipe, erfordern eine besondere fachliche Qualifikation der betreuenden Lehrkraft