Bei der Wahrnehmung von Aufgaben und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz wirken der sogenannte äußere Schulbereich (Schulträger bzw. Sachkostenträger) und der innere Schulbereich (Schulhoheitsträger) Hand in Hand, wobei eine klare Aufgabenteilung besteht. Im inneren Schulbereich regeln die Länder über Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse, wie der Schulbetrieb sicher und gesund gestaltet sein muss.
Im äußeren Schulbereich hat der Schulträger die staatlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften und die Regelungen der Unfallversicherungsträger zu beachten. Dies gilt auch für die Auftragsvergabe an Dritte. Der Schulträger hat, z. B. bei Baumaßnahmen und bei der Beschaffung von Sportgeräten, darauf zu achten, dass dem Auftragnehmer schriftlich aufgegeben wird, die Schutzvorschriften zu berücksichtigen.
Der Schulträger ist für Bau, Betrieb und Wartung seiner Schulsportstätten verantwortlich. Hierbei sind zahlreiche Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Normen und Regelwerken ableiten lassen, wie z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Baurecht, Barrierefreiheit und Stand der Technik. Außerdem muss er die Einrichtungen und Geräte in einem sicheren Zustand für den Sportbetrieb zur Verfügung stellen. Zu den wesentlichen Pflichten und Aufgaben des Schulträgers gehören u. a. die:
- Bereitstellung, Prüfung und Wartung der Sportgeräte und Sporteinrichtungen und der technischen Anlagen
- Sicherung der Funktionsfähigkeit von technischen Sicherheitseinrichtungen wie Alarmierungsanlagen, Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen, Sicherheitsstromversorgungen und Rauchabzugsanlagen
- Bereitstellung der Einrichtungen und Materialien zur Ersten Hilfe
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- ausreichende und ordnungsgemäße Kennzeichnung, z. B. der Fluchtwege
- Erstellung einer Hallenordnung und eines Gerätestellplans (empfohlen)
- Bereitstellung eines Reinigungsplanes für den Sportboden
- Beachtung zusätzlicher Bestimmungen/Genehmigungen bei der außersportlichen Nutzung der Sporthalle, z. B. Veranstaltungen, Aufführungen
- Aufgabenübertragung von Unternehmerpflichten an zuverlässige und fachkundige Personen
Die enge Zusammenarbeit und ein geregelter Informationsaustausch mit der Schulleitung sind wesentliche Voraussetzung für die wirksame Umsetzung der Unternehmerpflichten.