Klettertaue werden zum Klettern, Hangeln, Schwingen und Schaukeln genutzt. Sie bestehen üblicherweise aus Hanf.
Werden die Taue nicht benutzt, dürfen sie sich nicht im Bewegungsbereich befinden und dürfen nicht verknotet sein. Hallenwände müssen bis 2,0 m Höhe ebenflächig sein. Um dies zu erreichen, bieten sich Wandkästen, -halterungen und hochziehbare Systeme an.
Vor der Nutzung werden die Taue aus ihrer Halterung in einer Laufschiene herausgezogen und in der Endposition fixiert. Es muss ausgeschlossen werden, dass die Klettertaue unbeabsichtigt aus der Laufschiene ausgehängt werden können.
Üblicherweise werden Anlagen mit zwischen drei und acht Tauen in einer Reihe genutzt. Der Abstand der Taue untereinander muss im Betrieb mindestens 1,0 m, zur Wand mindestens 1,5 m und in Schwingrichtung vertikal zur Laufschiene mindestens 4,5 m in beide Richtungen betragen. Die Taue müssen zum Boden einen Abstand von ungefähr 40 cm aufweisen.
Um den Nutzern die maximale Kletterhöhe aufzuzeigen, muss sich in einer Höhe von 5,5 m eine gut sichtbare rote Markierung befinden.
Klettertauanlagen, insbesondere die Aufhängungen, Taue, Feststell- und Arretierungseinrichtungen, sind jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Taue dürfen keine dauerhaften Knoten aufweisen! Auch wenn es manchmal pädagogisch sinnvoll ist, Taue zu knoten oder miteinander zu verbinden, ist darauf zu achten, die Knoten nach Übungs- oder Stundenende sofort wieder zu lösen. Dauerknoten führen zu schnellerem Verschleiß der Taue. Zudem besteht die Gefahr ernsthafter Verletzungen, z. B. Kopfverletzungen beim Getroffenwerden durch schwingende Taue, oder Genitalverletzungen beim Abrutschen auf den Knoten.
Der Zustand der Taue kann zusätzlich durch leichtes Aufdrehen überprüft werden. Eine verstärkte Mehlbildung im Inneren weist je nach Ausprägung auf eine beginnende oder fortgeschrittene Materialzersetzung hin.
Sicherheitscheck vor jeder Nutzung
- Die Taue dürfen nicht dauerhaft verknotet sein.
- Das Tau darf nicht aufgedreht sein und darf keine sichtbaren Beschädigungen aufweisen.
- Die Befestigungen an den Tauenden, z. B. Ledermanschetten, müssen unbeschädigt sein.
- Die herausgezogenen Taue sind in der Endposition in ihrer Aufhängung fixiert.