B. Fardel
Ein sicherer Sportunterricht kann nur dann durchgeführt werden, wenn sich die Sporteinrichtungen und -geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Deshalb ist vor jeder Nutzung eine Sicht- und Funktionsprüfung notwendig. Die Lehrkraft hat dabei auf folgende Punkte zu achten:
- Einrichtungen und Geräte werden vor ihrer Verwendung auf äußerlich erkennbare Mängel und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft
- Bei Mängeln und Gefahr werden Einrichtung und Geräte der Nutzung entzogen
- Bei Beschädigungen an fest eingebauten Einrichtungen, die nicht sofort aus dem Verkehr gezogen werden können, sind Bewegungsabläufe und Übungen darauf abzustimmen und ggf. Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen
- Festgestellte bzw. verursachte Mängel sind der Schulleitung zu melden und an den Schulträger weiterzuleiten
Hinweise zum ordnungsgemäßen Zustand von Einrichtungen und Geräten finden sich unter: