Viele Städte und Kommunen planen ihre Sporthalle als Mehrzweckhalle. Hierdurch können neben dem Sportbetrieb auch kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Zu berücksichtigen sind die landesrechtlichen Vorgaben zu Versammlungsstätten. Insbesondere bei Veranstaltungen über 200 Personen gelten zusätzliche Anforderungen des Versammlungsstättenrechts des jeweiligen Bundeslandes. Hinweise zu den Voraussetzungen und zur sicheren Durchführung von Veranstaltungen finden sich in den Ausführungen zur Aula
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Beim Einbau und bei der Nutzung von Bühnen und Szenenflächen in der Sporthalle sind die Anforderungen an Sporthallen einzuhalten, z. B.:
Um die Bühnenvorderseite als Hallenwand zu nutzen, eignen sich z. B. Steckwände oder Klappbühnenanlagen mit integriertem Prallschutz. Die Bühnenvorderseite muss bei sportlicher Nutzung der Halle bis auf 2,0 m ebenflächig und geschlossen sein.
Für veranstaltungsspezifische Ausstattungen wie mobile Bühnen, Tische, Stühle, usw. sind ausreichend bemessene Lagermöglichkeiten erforderlich. Es wird empfohlen, diese Gegenstände auf Höhe der Ebene zu lagern, auf der sie eingesetzt werden. Die Nutzung der Sportflächen darf nicht eingeschränkt sein.