Stromanschlüsse und Sicherungsknöpfe ©Unfallkasse NRW

CH Elektrische Installation

Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mit berührungsgefährlicher  Spannung experimentieren. Eine Ausnahme kann nur gestattet werden, wenn  beispielsweise in der Oberstufe, das Lernziel nicht anders erreicht  werden kann.

Bei Arbeiten mit berührungsgefährlicher Spannung oberhalb von Schutzkleinspannung (SELV) sowie Funktionskleinspannung mit  sicherer Trennung (PELV) ist eine besondere technische Ausstattung  erforderlich, z. B. Not-Aus-Einrichtung direkt am Arbeitsplatz. Aus  diesem Grund können diese Versuche in der Regel nur am Lehrerarbeitstisch durchgeführt werden. Bei Arbeiten mit berührungsgefährlicher Spannung muss sichergestellt werden, dass eine  Körperdurchströmung ausgeschlossen ist. An unter berührungsgefährlicher  Spannung stehenden Teilen darf nicht gearbeitet werden. Dies gilt auch  für das Heranführen von Messeinrichtungen.

Für die Durchführung von Schülerexperimenten mit Kleinspannung sind Spannungsquellen für Schutzkleinspannung oder Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung zu verwenden.

Geeignete Kleinspannungsquellen für Schülerexperimente sind z. B. Sicherheitstransformatoren, Batterien, Solarzellen oder Kleinspannungsgeneratoren.

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In der Chemie erfordern bestimmte Experimente den Einsatz von elektrischer Energie.

Zentraler Schalter
Zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler müssen die Stromkreise an den Experimentiereinrichtungen des Raumes durch einen zentralen Schalter gesichert werden können, z. B. einen Schlüsselschalter. Die Stromkreise an Schüler-Experimentiereinrichtungen können dann erst verwendet werden, nachdem die Lehrkraft die Energieentnahmestellen (Steckdosen) freigeschaltet hat. Nach Beendigung der Experimente sind die Stromkreise abzuschalten.

Für die Scherheit an Schüler-Experimentiertischen empfiehlt es sich, dass die Netzspannung (Steckdosen) getrennt von der Kleinspannung zugeschaltet werden kann.

Außerhalb von Experimentiereinrichtungen dürfen Steckdosen nur dann zum Experimentieren benutzt werden, wenn sie als Experimentiersteckdosen gekennzeichnet sind.

Alle Steckdosenstromkreise an den Schüler- und Lehrerexperimentiertischen müssen zwingend über eine Not-Aus-Einrichtung verfügen und durch Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA abgesichert sein.

Am Lehrerexperimentiertisch und an beiden Ausgängen im Verlauf der Flucht- und Rettungswege müssen Not-Aus-Taster vorhanden sein.

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Prüfungen

Vor jeder Benutzung muss eine Sichtprüfung durch die Lehrkraft erfolgen.

Alle ortsfesten elektrischen Anlagen wie z. B. Stromkreise, Anlagen der Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung sowie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sind im Abstand von höchstens vier Jahren durch eine Elektrofachkraft zu überprüfen.

Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie Anschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen müssen regelmäßig durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft werden. Die Fristen müssen gemeinsam durch die Schulleitung und den Schulträger festgelegt werden. Empfohlen wird eine Prüffrist von zwölf Monaten.

RCDs wie z. B. Fehlerstrom-Schutzschalter sind durch Auslösen der Prüftaste mindestens alle sechs Monate auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen. Eine Funktionsprüfung sollte auch mit den Not-Aus-Einrichtungen durchgeführt werden.

Weitere Informationen finden sich in der Schrift „ Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel “.