Erste Hilfe Schild an der Wand ©Unfallkasse NRW
Erste Hilfe Schild an der Wand©Unfallkasse NRW

Im Chemieunterricht können Schülerinnen und Schüler besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein. Insbesondere können Schnittverletzungen durch Glasbruch, Verbrennungen durch offene Flammen oder heiße Oberflächen sowie Verätzungen durch Einwirkung von Säuren oder Laugen hervorgerufen werden.

Die Schulleitung sorgt gemeinsam mit dem Sachkostenträger für eine wirksame Erste Hilfe. In naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen müssen Verbandkästen nach DIN 13157 Teil C vorhanden sein.

Chemie-Fachlehrerinnen und -Fachlehrer sollen als Ersthelfer aus- und fortgebildet sein.

Ein Telefon, über das jederzeit ein Notruf nach außen gelangen kann, muss in der Nähe, z. B. im Sammlungsraum, vorhanden sein.

Hinweise zur Personenbrandbekämpfung finden sich unter Brandschutz.

Für Verletzungen des Auges, z. B. Verätzungen, müssen Augenspülvorrichtungen vorhanden und schnell erreichbar sein. Hinweise finden sich unter Augennotduschen.

Bei den Informationszentren für Vergiftungen finden Sie rund um die Uhr telefonische Hilfe.

Hinweise zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen finden sich in der  RiSU-KMK-Richtlinie.