Türknauf mit Türschloss ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

CH Sicherheit in Fachräumen

Die Sicherheit von Fachräumen (Lehr- und Übungsräume sowie Vorbereitungsräume) ist abhängig von der Umsetzung von baulichen Anforderungen und der Organisation des Fachunterrichts.

In Chemieräumen dürfen sich Schülerinnen und Schüler aufgrund der besonderer Gefährdungen nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Dies wird durch eine gute Unterrichtsorganisation und die Einhaltung von baulichen Anforderungen, z. B.Türen mit feststehendem Außenknauf und Innenklinke, erfüllt.

Zu einer guten Organisation gehören Informationen, Schulungen und Unterweisungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte, wie z. B. Reinigungskräfte.

In Fachräumen müssen:

  • durch fachkundige Personen erstellte Gefährdungsbeurteilungen vorhanden sein
  • Betriebsanweisungen erstellt werden, z. B. allgemeine Labor- bzw. Fachraumordnung, Betriebsanweisungen für die Lagerung der Stoffe, Betriebsanweisungen für die Bedienung von Abzügen und Gasversorgungsanlagen, Versuchsanleitungen für Schülerinnen und Schüler
  • Gefahrstoffverzeichnisse vorliegen, diese können auch in elektronischer Form,  z. B. mit DEGINTU, vorgehalten werden
  • Hinweise zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz sichtbar vorhanden sein
  • Gefahren-Piktogramme sowie eine Liste der H- und P-Sätze zugänglich gemacht werden, sofern im Raum Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden
  • fehlende Sicherheitseinrichtungen und Schäden an Bau und Ausstattung der Schulleitung gemeldet werden
  • beschädigte Geräte als defekt gekennzeichnet und der weiteren Verwendung entzogen werden

Eine Nutzung der Lehr- und Übungsräume durch fachfremd unterrichtende Lehrkräfte ist nur möglich, wenn 

  • Schülerinnen und Schüler ständig beaufsichtigt werden,
  • die Geräte und Medien sicher verwahrt (abgeschlossen) sind,
  • sich keine Gefahrstoffe im Raum befinden und
  • der Zugang vom Fachraum zur Vorbereitung verschlossen ist.