Zwei Schutzbrille auf einem Tisch ©Unfallkasse NRW

CH Persönliche Schutzausrüstung - Kleidung

Der Chemieunterricht sollte nicht nur theoretisches Wissen vermitteln, sondern auch die Möglichkeit bieten, dieses Wissen in Versuchen anzuwenden, um damit praktische Erfahrungen zu sammeln.

Bei der Durchführung von Experimenten, vor allem bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, besteht immer ein gewisses Restrisiko, das technisch oder organisatorisch nicht vermieden werden kann. Deshalb sind zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung) erforderlich.

Die notwendigen Schutzausrüstungen, wie z. B. Schutzbrille, Handschuhe, Kleidung, sind im Zuge der Gefährdungsbeurteilung, die vor jedem Versuch durchzuführen ist, festzulegen.

Grundsätzlich sollte bei der Durchführung von Experimenten in der Schule die Schutzbrille getragen werden. Die Lehrkraft hat dafür zu sorgen, dass dies von den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird und geeignete Schutzbrillen in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

In der Regel erfordern die im Unterricht üblichen Experimente nicht das Tragen von Schutzhandschuhen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung haben die Lehrkräfte aber festzustellen, ob z. B. ein Schutz gegen den kurzzeitigen Kontakt mit Spritzern notwendig ist. Dabei reichen Einmalhandschuhe als Spritzschutz gegen chemische Einwirkungen meist aus.

Kleidung

Normalerweise reicht für Schülerexperimente die Straßenkleidung aus, wenn Arme und Beine bedeckt sind und festes, geschlossenes Schuhwerk getragen wird. Die Kleidung sollte möglichst eng anliegend sein und aus Baumwolle oder Mischgewebe mit mindestens 35% Baumwolle bestehen. Kleidung aus Kunstfaser ist wegen der Brand- und Schmelzgefahr nicht geeignet. 

Besteht bei Experimenten eine erhöhte Gefahr durch Feuer oder Spritzer, so sind knielange, langärmlige Labormäntel aus Baumwolle oder Mischgewebe eine geeignete Arbeitskleidung. Tücher oder Schals dürfen bei Experimenten nicht getragen werden.

Augenschutz

Bei Arbeiten, die mit einer Gefährdung der Augen verbunden sind, muss immer geeigneter Augenschutz getragen werden. Eine Gefährdung der Augen kann beispielsweise bei Tätigkeiten mit ätzenden Gefahrstoffen, bei Arbeiten unter Vakuum oder Druck sowie durch wegfliegende Teile gegeben sein.

Optische Korrekturbrillen erfüllen nicht die Anforderungen, die an eine persönliche Schutzausrüstung gestellt werden, es fehlt zum Beispiel der Seitenschutz. Im Handel sind entsprechende Schutzbrillen für Brillenträgerinnen und Brillenträger erhältlich.

Handschutz

Bei Arbeiten, unabhängig davon ob diese von Schülerinnen und Schülern oder Lehrerinnen und Lehrern ausgeführt werden, können Gefährdungen durch chemische, mechanische oder thermische Einwirkungen auf die Hände bestehen. Hierbei müssen geeignete, auf die Gefahren abgestimmte Schutzhandschuhe getragen werden.
Geeignete Handschuhe zum Schutz vor mechanischen Einwirkungen, z. B. beim Umgang mit Glasgeräten, bestehen aus Leder oder speziellen Chemiefasern. Handschuhe zum Schutz vor thermischen Einwirkungen bestehen in der Regel aus speziellen Chemiefasern.

Viele Gefahrstoffe können in das Handschuhmaterial diffundieren, unter Umständen mit erstaunlich hoher Geschwindigkeit. Die Schutzhandschuhe sind daher nach den Beständigkeitsangaben des Herstellers auszuwählen.
Hinweise zu geeigneten Materialien für Chemikalienschutzhandschuhe finden sich z. B. in den Sicherheitsdatenblättern, der GESTIS-Stoffdatenbank und im Informationsmaterial der Handschuhhersteller.

Um passende und geeignete Handschuhe bereitzustellen und dies nicht für alle Schülerinnen und Schüler vorhalten zu müssen, sind einige Tätigkeiten deshalb der Lehrkraft vorbehalten, wie das Umfüllen konzentrierter Säuren und Laugen oder Versuche, bei denen z. B. durch hautresorptive Stoffe eine Gefährdung besteht.