Waschecke im Raum mit Erste Hilfe Kasten ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

CH Hygienische Einrichtungen

In Chemieräumen müssen Waschbecken mit Wasseranschluss, Seifenspender und Einmalhandtücher vorhanden sein.

Seifenstücke und Stoffhandtücher zum allgemeinen Gebrauch sind aus hygienischen Gründen nicht zulässig.

Zusätzlich muss in Fachräumen, in denen eine Gefährdung der Augen durch Verspritzen reizender oder ätzender Stoffe besteht, eine geeignete Augenspülvorrichtung (Kaltwasseranschluss) zur schnellen Erstversorgung vorhanden sein.

Auch Laborspülbecken sind zum Händewaschen geeignet, wenn Seifenspender und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen.