Chemiegläser in einem Schrank ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Im Unterricht und im Vorbereitungsraum dürfen nur Laborgeräte wie z. B. Messzylinder, Laborgläser oder Stative verwendet werden, die im Fachhandel bezogen wurden. Hierdurch wird gewährleistet, dass sie für die vorgesehene Verwendung geeignet sind. Bei der Beschaffung ist auf entsprechende Prüfzeichen zu achten, wie z. B. GS- oder VDE-Zeichen.

Die Produktinformationen des Herstellers enthalten wesentliche Informationen zur sicheren Nutzung und Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Deshalb sollten sie bei der zu erstellenden anwendungsbezogenen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Hierbei sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung auch Art, Umfang und Fristen der regelmäßigen Prüfungen festzuhalten.

Bedienungsanleitungen von Geräten und Arbeitsmitteln sind so aufzubewahren, dass sie jederzeit zugänglich sind.

Quecksilberhaltige Geräte (Thermometer, Barometer, Manometer, Kontaktschalter etc.) dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht mehr verwendet werden. Auch Lehrkräfte sollten keine quecksilberhaltigen Geräte mehr verwenden.

Transportwege zwischen Sammlungsraum und Fachräumen sind kurz zu halten und möglichst von Schülerverkehrswegen zu trennen. Der Transportweg sollte nicht über Treppen bzw. Aufzüge verlaufen.

Für den Transport von Geräten sind geeignete Hilfsmittel zu verwenden, z. B. ein Flaschenwagen.