KMR-Stoffe

Unter dem Begriff KMR (karzinogene, keimzellmutagene und reproduktionstoxische) versteht man krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe.

Krebserzeugende und keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A (beim Menschen bekanntermaßen karzinogen wirkend) und 1B (Verdacht einer karzinogenen Wirkung beim Menschen) dürfen bis auf wenige Ausnahmen im Unterricht nicht verwendet werden. Die Stoffe, die Lehrkräfte in bestimmten Fällen verwenden dürfen, sind in der RISU KMK mit den Anwendungsbeschränkungen gelistet.

Vor der Verwendung hat zwingend eine Prüfung auf Ersatzstoffe zu erfolgen. Diese ist auch für reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A und 1B anzuwenden.

Ist der Einsatz dieser Stoffe notwendig, muss bei den Tätigkeiten mit diesen Stoffen ganz besonderer Wert auf die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, wie z. B. Arbeiten in geschlossenen Systemen oder im Abzug, gelegt werden.

Für werdende und stillende Mütter und Jugendliche sind besondere Vorschriften zu beachten.

Bei vielen Reaktionen können geringe Mengen krebserzeugender und keimzellmutagener Stoffe entstehen. Beim Arbeiten mit kleinstmöglichen Ansätzen dürfen unter Beachtung der entsprechenden Schutzmaßnahmen Lehrer- und Schülerexperimente durchgeführt werden.

Beispielhafte Experimente sind in Tabelle 2 der RISU-KMK näher aufgelistet, z. B. :

  • Nachweis der Ethen-Doppelbindung mit Bromwasser
  • Brennprobe von Polyacrylnitril
  • Reaktion von Ethanol und Schwefelsäure
  • Kohle-Pyrolyse
  • Pyrolyse organischer Stoffe, auch Beilsteinprobe
  • Untersuchung von Autoabgasen

Die RISU KMK enthält weitere Hinweise zu einzelnen Stoffen zu schulrelevanten Tätigkeits- und Verwendungsbeschränkungen.

Zu beachten sind auch länderspezifische Regelungen, Bekanntmachungen und Erlasse.