Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen Behältnissen aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.
Bei Gefahrstoffen und anderen Stoffen/Gemischen mit unbekannten Eigenschaften sind Geschmacksproben und Auftragen auf die Haut verboten.
Gefahrstoffe dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden.
Lebensmittel für Versuchszwecke müssen als solche gekennzeichnet sein, z. B. durch einen Aufkleber:
Lebensmittel nur für Experimente!
Nicht zum Verzehr geeignet!
Lebensmittel, die nicht zu Versuchszwecken benötigt werden, dürfen nicht mit Gefahrstoffen zusammen aufbewahrt oder gelagert werden.