Tisch mit absenkung zum Auslaufschutz ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Anforderungen an die Übungstische

Die Übungstische müssen aus Werkstoffen bestehen, die den zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch standhalten.

Wenn vorwiegend Arbeiten durchgeführt werden sollen, bei denen mit dem Verschütten von Flüssigkeiten zu rechnen ist, müssen die Arbeitsflächen einen umlaufenden Randwulst haben und flüssigkeitsdicht sein.

Bei Demonstrationsversuchen mit Im- bzw. Explosionsgefahr oder der  Möglichkeit des Verspritzens von gefährlichen Stoffen sind Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzscheiben zu verwenden. Bevorzugt sind solche Versuche im Abzug durchzuführen.

Die Arbeitsflächen müssen sich leicht reinigen, erforderlichenfalls desinfizieren oder dekontaminieren lassen.

Anforderungen Stühle

Die Stühle sollten höhenverstellbar, 5-strahlig, abwaschbar und leicht sein sowie eine Rückenlehne haben. Die Anforderungen an Stühle in der Schule finden sich im Unterrichtsraum.

Rollbare Möbel sollten in ihren Maßen zum Lehrer-Experimentiertisch passen und feststellbar sein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Experimenten sollten ausreichende, geeignete fahrbare Tische vorhanden sein.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass in den Fachräumen die erforderlichen Sicherheitsabstände zur Rettung im Gefahrenfall eingehalten werden.

In Vorbereitungsräumen, durch die ein Fluchtweg geführt wird, müssen Glasflächen, z. B. an Vitrinen oder Schränken bis 2 m über Standfläche, in Sicherheitsglas oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Sicherheitseigenschaften ausgeführt sein.

Regale und Regalbodenträger von Chemikalienschränken, auf denen Gefahrstoffe gelagert werden, sollten aus Edelstahl oder aus Kunststoff bestehen und leicht zu reinigen sein. Holzregale ohne Beschichtung sind ungeeignet zur Lagerung von Gefahrstoffen. Die Angaben der Hersteller zur Traglast der Regalböden sind zu beachten.

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