Fußböden im Chemieraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Der Fußboden ist im Chemieraum so zu wählen, dass ein Eindringen von gefährlichen Stoffen vermieden wird. Der Belag muss wasserundurchlässig, fugendicht und gegenüber den jeweils verwendeten aggressiven Stoffen beständig sein.

Fußböden im Chemieraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Die beste Beständigkeit gegen Chemikalien haben keramische Fliesenböden. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind Holz- oder Parkettfußböden nicht geeignet. Linoleum ist z. B. nicht empfehlenswert, weil die Oberfläche schon durch Laugen zerstört wird.

Bei der Auswahl ist auch darauf zu achten, dass Flüssigkeiten oder andere Stoffe, die auf den Boden gelangen, schnell erkannt werden. Daher sind Bodenbeläge mit hochglänzenden und stark gemusterten Oberflächen nicht geeignet.

Fußböden müssen rutschhemmend ausgeführt sein und im Chemieraum der Bewertungsklasse R9 entsprechen. Dies ist auch nach der Pflege und Reinigung der Böden zu gewährleisten.

Die Elektroanschlüsse sind stolperfrei zu verlegen. Eine Energieversorgung muss daher grundsätzlich von oben oder über fest installierte Energiesäulen erfolgen.