Technische Anlage mit mehreren Bedienelementen und Sicherheitsschildern ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SH Planung von Technikbereichen

Bäder sind nicht nur Sportstätten, sondern auch Arbeitsstätten. Bereits in der Planungsphase sind die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten in Technik- und Funktionsräumen zu berücksichtigen. Nur dann lassen sich Sicherheitsdefizite und daraus resultierende Arbeitsunfälle oder bauliche Defizite in Technikbereichen vermeiden. Bauliche Nachbesserungen in Technikbereichen sind – wenn überhaupt – nur unter hohem Kostenaufwand möglich.

Architektinnen und Architekten sowie Badbetreiber müssen die für die Technik zuständigen Fachplanerinnen und Fachplaner bereits früh in die Planung einbeziehen, damit der erforderliche Raum- und Flächenbedarf für die Bädertechnik ermittelt wird. Die räumlichen Bedingungen der Technikbereiche haben einen wesentlichen Einfluss auf die Sicherheit. Eine gute Zugänglichkeit und der erforderliche Arbeitsraum auch für Wartungs-, Kontroll- und Instandsetzungsarbeiten müssen vorhanden sein, um ein sicheres Arbeiten an diesen technischen Anlagen zu gewährleisten.

Verkehrsflächen, Flucht- und Rettungswege

Folgende Orientierungswerte für die Gesamtfläche Technik (ohne Wasserspeicher, Lagerräume und Trafostation) haben sich als Planungshilfe bewährt:

  • für Hallenbäder ca. 1 qm je 1 qm Wasserfläche
  • für Hallenbäder mit Ozonanlage ca. 1,25 qm
  • für Freibäder ca. 0,15 bis 0,2 qm

Lagerräume oder Lagerbereiche für Verbrauchsmaterialien und Gerätschaften sind vorzusehen und gesondert auszuweisen. Hierdurch wird eine unzulässige Lagerung von Chemikalien zur Wasseraufbereitung (z. B. Flockungsmittel, pH-Senker bzw. -Heber oder Filtermaterialien), Ersatzteilen und Gerätschaften in Verkehrsbereichen verhindert.

Bei der Planung von Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegen gilt das Arbeitsstättenrecht. Kabelbänke, Lüftungskanäle und Versorgungsleitungen sind so zu verlegen, dass Verkehrswege nicht eingeschränkt werden. Diese sind ausreichend zu beleuchten, eben und ohne Stolperstellen auszuführen. Vertiefungen, z. B. Bodenabläufe, Pumpensümpfe oder Ablaufrinnen sind bodenbündig und tragfähig abzudecken. Die erforderlichen Durchgangshöhen sind einzuhalten. Die Verkehrswege müssen für Material und Gerätetransport ausreichend dimensioniert und tragfähig sein.

Flächen und Raumbedarf für die Wasseraufbereitung

Wasserspeicher

Die Zugänge zu den Wasserspeichern sind hinsichtlich der regelmäßig erforderlichen Tätigkeiten besonders zu berücksichtigen. Ein sicheres Arbeiten ist möglich, wenn folgende bauliche Anforderungen erfüllt sind:

  • Einstiegsöffnungen sind möglichst im Wandbereich anzuordnen. Die Unterkante der Einstiegsöffnung sollte nicht mehr als 600 mm über dem Boden liegen.
  • Einstiegsöffnungen dürfen nicht zugestellt werden und müssen gut zugänglich sein
  • Für das lichte Öffnungsmaß gilt die Regel: je größer, desto besser. Erforderlich sind Einstiegsöffnungen mindestens mit einer lichten Öffnungsweite von 800 x 800 mm oder DN 800.
  • Über Deckeneinstiegen ist ein Mindestfreiraum von 2,00 m zur Personenrettung erforderlich
  • Zur Behälterbelüftung sind bauliche Einrichtungen vorzusehen
  • Ausreichendes Bodengefälle im Schwallwasserbehälter zur restlosen Entleerung
  • Die lichte Höhe im Behälter sollte zur Vermeidung von Zwangshaltungen und Kopfverletzungen 2,00 m nicht unterschreiten

Schächte

Begehbare Schächte in Technikbereichen sind grundsätzlich zu vermeiden. Sollten trotzdem Schächte vorhanden sein, dürfen sich darin keine Einrichtungen befinden, die regelmäßig zu Kontroll- oder Wartungszwecken aufgesucht werden müssen. Sollten Schächte in Ausnahmefällen begangen werden müssen, sind Ein- und Übersteighilfen, eine Belüftungsmöglichkeit zur Vermeidung von Sauerstoffmangel oder einer Ansammlung gefährlicher Gase erforderlich. Zudem müssen vor Einstieg in Schächte Rettungsgeräte zur Personenrettung vor Ort vorhanden sein.

 

Ozonanlagen

Ozonanlagen bestehen aus den Komponenten Ozonerzeugungsanlage, Vermischungseinrichtung, Reaktionsbehälter und einer Restozon-Entfernungsanlage. In Bädern sind Ozonanlagen im Unterdruckverfahren zu betreiben. Da die Anlagenteile der Ozonanlage an verschiedenen Stellen im Technikbereich stehen, wird der Technikbereich zum Aufstellungsraum der Ozonanlage. Der zusätzliche Flächen- und Raumbedarf einer Ozonanlage ist in der Planung zu berücksichtigen.

Im Technikbereich ist in Nähe der Restozon-Entfernungsanlage der Sensor des Ozongaswarngerätes erforderlich, das bei Erreichen der Alarmschwelle die Ozonerzeugungsanlage abschaltet. Zusätzlich ist im Bereich der Zugangstüre zum Aufstellungsraum ein Not-Aus-Schalter anzubringen, der bei Betätigung die Ozonerzeugungsanlage außer Betrieb nimmt. Leitungen mit ozonhaltigen Inhaltsstoffen sind Gefahrstoffleitungen. Sie sind gut einsehbar zu verlegen und entsprechend nach Durchflussstoff und Durchflussrichtung zu kennzeichnen. Ozonhaltige Abgasleitungen zur Restozon-Entfernungsanlage sind immer im Gefälle zu verlegen.

Filterverfahren

Der Raum- und Flächenbedarf ist abhängig vom Filterverfahren. Die Raumhöhe kann bei Einsatz von Druckfiltern mehr als 4 m betragen. Konkrete Angaben zu den erforderlichen Freiräumen sind in der Norm „Aufbereitung  von Schwimm- und Badebeckenwasser“ enthalten. Danach ist um und über den Filterbehältern ein lichter Freiraum von mindestens 60 cm einzuhalten.

Das Filtermaterial muss regelmäßig in Filterbehältern nachgefüllt werden. Für Arbeiten an den hoch gelegenen Einfüllöffnungen sind sichere Aufstiege und ortsfeste Standpodeste mit Absturzsicherungen erforderlich. Hebeeinrichtungen für das nachzufüllende Filtermaterial und schwere Dichtdeckel von Einfüllöffnungen sind vorzusehen.

Mess- und Regeltechnik

Bedien- und Anlagenteile sowie Messeinrichtungen, an denen wiederkehrend gearbeitet oder kontrolliert werden muss, sind gut zugänglich sowie im Hand- und Sichtbereich anzuordnen. Der erforderliche Frei- und Arbeitsraum an diesen Einrichtungen muss vorhanden sein. Zur Vermeidung unnötig langer Messleitungen sollen die Messeinrichtungen grundsätzlich nahe der Entnahmestelle des Messwassers positioniert werden.

Dosierstationen und Leitungen mit Wasseraufbereitungschemikalien

Für Dosierstationen von Chemikalien zur Wasseraufbereitung ist die Gefahrstoffverordnung einzuhalten und es sind im Technikbereich Standorte mit ausreichend Platz und guter Zugänglichkeit vorzusehen. Mittels Dosierpumpen werden hier aus Transportbehältern Säuren oder Laugen zur pH-Einstellung, Flockungs- und Desinfektionsmittel dem Wasserkreislauf zugeführt. Für den Transport sind geeignete Hilfsmittel und ausreichend tragfähige und ebene Transportwege einzuplanen. 

Leitungen von den Dosierstationen mit Wasseraufbereitungschemikalien zu den vorgesehenen Impfstellen sind Gefahrstoffleitungen. Sie sind gut einsehbar zu verlegen und nach Durchflussstoff und Durchflussrichtung eindeutig zu kennzeichnen. Auch hier sollten die Leitungslängen so kurz wie möglich sein. Dosierstationen sollen daher möglichst nahe an den Impfstellen positioniert werden.

Wasserdesinfektion

Wasserdesinfektion mit Chlorgas und Chlorgasraum

Für das Desinfektionsverfahren mit Chlorgas ist ein Chlorgasraum erforderlich, in dem sich nur die Chlorgasanlage befinden darf.

Die baulichen Anforderungen an Chlorgasräume sind in den Schriften „Betrieb von Bädern“ und „Chlorungseinrichtungen in Bädern“ enthalten.

Hier eine Auswahl der wichtigsten Anforderungen an Chlorgasräume:

  • Der Fußboden im Chlorgasraum darf ausgangsseitig nicht unter der angrenzenden Geländeoberfläche liegen.
  • Der Chlorgasraum darf keine Verbindung zu angrenzenden Räumen haben, muss ausreichend gasdicht und mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F 30 ausgeführt sein.
  • Der Ausgang muss unmittelbar ins Freie führen und darf nicht unmittelbar an baulich ausgewiesene Fluchtwege angrenzen.
  • Die Tür muss nach außen aufschlagen und sich jederzeit von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen.
  • Die Sicherheitsabstände außen von der Chlorgasraumtür zu tiefer liegenden Räumen, Schächten, Gruben und Kanäle sind einzuhalten.
  • Im Chlorgasraum muss eine wirksame Chlorgasbeseitigungseinrichtung vorhanden sein.
  • Chlorgasräume sind mit einem zweistufigen Chlorgaswarngerät (Vor- und Hauptalarm) zu überwachen.
  • Die Raumtemperatur im Chlorgasraum muss mindestens 15 °C betragen.
 

Wasserdesinfektion mit verbrauchsfertiger Natriumhypochloritlösung

In kleineren Bädern werden häufig Dosieranlagen mit verbrauchsfertiger stark ätzender Natriumhypochloritlösung zur Wasserdesinfektion eingesetzt. Mittels Dosierpumpen wird aus Liefergebinden Natriumhypochloritlösung entnommen und an einer Impfstelle dem Filtrat zugesetzt. Diese Dosieranlagen sollten in Nähe der Impfstelle im Technikbereich positioniert werden. Im Gegensatz zum Chlorgasverfahren ist hier kein separater Raum erforderlich. Es gelten die Anforderungen an Dosierstationen und die Kennzeichnungspflicht an Gefahrstoffbehältern und Gefahrstoffleitungen mit Angabe des Durchflussstoffes und der Durchflussrichtung. Gefahrstoffleitungen sind gut einsehbar zu verlegen. Gefahrstoffbehälter sind in Auffangwannen zu stellen.

Der Verlust an aktivem Chlor von verbrauchsfertigen Natriumhypochloritlösungen ist stark abhängig von der Raumtemperatur und der Lagerdauer. Der tägliche Verlust einer verbrauchsfertigen Lösung mit 150 g/l Aktiv-Chlor beträgt bei einer Raumtemperatur von 15 °C etwa 0,35 g/l und bei 20 °C bereits 1,1 g/l. Daher sollte der Aufstellungsort der Dosierstation in nicht zu warmen Technikbereichen erfolgen.

Für den Umgang mit der verbrauchsfertigen und stark ätzenden Lösung ist genügend Platz für die nach Betriebsanweisung erforderliche PSA bei der Dosierstation vorzusehen. Daneben wird eine fest installierte Augendusche mit Frischwasseranschluss empfohlen.

Wasserdesinfektion mit Elektrolyse hergestellter Natriumhypochloritlösung

Natriumhypochloritlösung kann auch am Verwendungsort mittels Elektrolyse hergestellt werden. Im Unterschied zur verbrauchsfertigen Lösung ist hier der Gehalt an Aktiv-Chlor mit bis zu 9 g/l wesentlich geringer.

Als Ausgangsstoff für die Herstellung vor Ort wird Salz benötigt. Der Salzbedarf ist abhängig von der Anzahl der Becken und kann bei größeren Bädern erheblich sein. Das Salz wird in der Regel in Säcken auf Paletten mit Gewichten bis zu 2,5 t angeliefert. Dafür sind ausreichend Lagerflächen, Einbringöffnungen und Transportmittel im Technikbereich einzuplanen. Die Verkehrswege zu den Lagerflächen müssen für die Transportmittel geeignet und ausreichend tragfähig sein. Zusätzlich ist infolge der geringen Konzentration von Aktiv-Chlor ein Vorratstank für die produzierte Lösung notwendig, um Bedarfsspitzen an Desinfektionsmitteln bei Hochbetrieb abdecken zu können. Der Vorratstank ist in der Flächenplanung mit zu berücksichtigen.

Wasserdesinfektion mit Calciumhypochlorit

Calciumhypochlorit wird als Granulat oder Tabs in Bäder geliefert, dort in Lösung gebracht und als Desinfektionsmittel eingesetzt. Über Dosierpumpen wird es dem Filtrat zugesetzt. Beim Ansetzen der Lösung können gesundheitsschädliche und ätzende Stäube entstehen. Wenn anlagentechnisch kein staubfreier Lösungsvorgang möglich sein sollte, muss bei ortsfesten Anlagen eine technische Absaugung der Stäube über der Einfüllöffnung des Löse- und Dosierbehälters vorhanden sein.  Das Granulat und die Tabs sind zur Vermeidung einer raschen Zersetzung möglichst unter 25 °C und trocken zu lagern. Es gelten auch hier die Anforderungen an Dosierstationen.

Werden mehr als 200 kg Calciumhypochlorit gelagert, sind zusätzliche Anforderungen nach der zugehörigen Technischen Regel für Gefahrstoffe einzuhalten, z. B. feuerbeständige Bauweise. Damit ist die Lagerung in einem separaten Lagerraum des Technikbereichs erforderlich.