Der Erwerb der Grundfertigkeiten ist – nach der Auseinandersetzung mit den Eigenschaften und Wirkungen des Wassers auf den Körper in der Wassergewöhnung eine weitere Voraussetzung für das sichere Bewegen im Wasser und damit auch für die Ausübung aller im Wasser betriebenen Sportarten: Dazu zählen neben dem Sportschwimmen, das Rettungs- sowie Synchronschwimmen, das Tauchen, das Wasserballspielen und das Wasserspringen. Eingeschlossen sind auch beim Bewegen auf dem Wasser alle Bootssportarten, wie Kanufahren, Rudern, Segeln, Windsurfen und Wakeboarden.
Im Lernprozess sind insgesamt sieben Grundfertigkeiten zu entwickeln, die jeweils enge Bezüge zueinander haben und die in der Praxis nur schwer voneinander zu trennen sind. Im Einzelnen gehören zu den Grundfertigkeiten:
Zum Nachweis der vorhandenen Fertigkeiten wird die „Komplexübung zur Überprüfung der Grundfertigkeiten des Schwimmens (KÜGS)“ empfohlen, die den Lernprozess der Niveaustufe 2 abschließt.