Der Aufenthalt am und im Wasser ist immer mit Risiken und Gefährdungen verbunden. Schwimmlehrkräften kommt deshalb eine besondere Rolle zu, um diese Gefährdungen durch verschiedene präventive Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Bereits vor der ersten Unterrichtsstunde sollten Sportlehrkräfte eine pädagogische Gefährdungsbeurteilung durchführen. Bei einem Besuch der Unterrichtsstätte ohne die Schülerinnen und Schüler können die Räumlichkeiten betrachtet werden und auf die Gruppe bzw. den Unterrichtsinhalt abgestimmte Regelungen festgelegt werden.
Durch einen sicheren Organisationsrahmen können weitere potenzielle Gefahrenquellen entschärft werden. Dabei ist daran zu denken, dass bereits der Weg zur Sportstätte sowie der Aufenthalt in den Umkleide- und Duschräumen der Aufsicht unterliegen. Die Schülerinnen und Schüler müssen zu jeder Zeit das Gefühl haben, beaufsichtigt zu werden.