Veranstaltung Aula Zwei Personen in Halle ©Unfallkasse NRW

A Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst

Mann sitzt in Aula neben Feuerlöscher©Unfallkasse NRW

In Schulaulen finden oftmals sehr unterschiedliche Arten von Veranstaltungen statt. Erfordert es die Art der Veranstaltung, z. B. Rockkonzert oder größere Karnevalsveranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten, um z. B. den Zugang zu kontrollieren und das Mitführen unerwünschter Gegenstände zu unterbinden sowie für die geordnete Evakuierung im Gefahrfall zu sorgen.

Ein Vorteil des Einlassdienstes ist, dass die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen bekannt ist.

Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber eine Brand­sich­er­heits­wa­che, z. B. durch Beauftragung der örtlichen Feuerwehr, ein­zu­rich­ten.

Gegebenenfalls kann auch der Einsatz eines Sanitäts- und Rettungsdienstes, mit entsprechend qualifizierten Sanitätern, Krankentransportwagen oder Rettungswagen und Räumlichkeiten, erforderlich sein.

Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5.000 Besuchern sind der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen.