Feuerlöscher Schlauch auf Holzwand ©Unfallkasse NRW
Feuerlöscher©Unfallkasse NRW

Zur schnellen und wirksamen Bekämpfung von Entstehungsbränden sind in Ver­an­staltungsstätten geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereit zuhalten. Die gängigsten Feuerlöscheinrichtungen sind Feuerlöscher.

Feuerlöscher sind in Abhängigkeit von der Grundfläche und den Brandgefährdungen in ausreichender Zahl, gut sichtbar und leicht zugänglich bereitzustellen. Auf­stel­lungsorte sind u.a.

  • im Zuschauerraum,
  • auf der Bühne,
  • in Foyers,
  • in den Lagerräumen und
  • in notwendigen Fluren, die der Evakuierung dienen.

Für Veranstaltungsstätten größerer Ausdehnung sind zusätzliche Feuerlösch­ein­rich­tungen und Anlagen vorzuhalten.

Versammlungsräume mit Grundflächen von insgesamt mehr als 1.000 m² sind z. B. zusätzlich mit Wandhydranten für die Feuerwehr (Typ F) oder im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle mit trockenen Löschwasserleitungen auszustatten.

In Versammlungsräumen mit Grundflächen von insgesamt mehr als 3.600 m² sowie in Versammlungsräumen in Kellergeschossen sind zusätzlich automatische Feuer­löschanlagen erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Versammlungsräume mit maximal 200 m² Grundfläche, deren Fußboden an keiner Stelle mehr als 5 m unter der Geländeoberfläche liegt.