Hinterbühne Aula ©Unfallkasse NRW
Hinterbühne Schwarze Treppe©Unfallkasse NRW

In großen Schulaulen sind oftmals hinter und neben der Bühne Freiflächen, sogenannte Hinter- und Seitenbühnen, zur Bereitstellung von Dekorationen und Requisiten für den nächsten Szenenwechsel vorhanden. Insbesondere aus Gründen des Brandschutzes, aber auch wegen Stolper- und Sturzgefahren dürfen auf Bühnen-, Szenen- und Arbeitsflächen mit Ausnahme des für die jeweilige Aufführung bestimmten Tagesbedarfs-, keine weiteren Gegenstände und Materialien gelagert werden.

Dekorationen, Requisiten sowie weitere Materialien, welche nicht zur aktuellen Aufführung gehören, sind deshalb in geeigneten Lagerräumen, sogenannten Ma­ga­zinen, aufzubewahren.

Seitenbühne Theater Aula©Unfallkasse NRW | DGUV

Um Hinter- und Seitenbühnen dem Blick des Publikums zu entziehen, sind sie oftmals betriebsmäßig verdunkelt. Deshalb ist durch geeignete Einrichtungen wie z. B. Orientierungslichter oder reflektierende bzw. nachleuchtende Markierungen eine sichere Orientierung in diesen Bereichen zu ermöglichen.

Leitungen auf Bühnen, Szenen und Arbeitsflächen sind stolperstellenfrei zu verlegen und möglichst durch stabile Kabelbrücken bzw. andere geeignete Abdeckungen-, wie Matten zu schützen. Auf verbleibende mögliche Stolpergefahren ist durch auffällige Kennzeichnung hinzuweisen.

Zwischen den Umfassungswänden und dem Rundhorizont (ständig eingebaute Rundvorhänge) oder der Dekoration der Bühne ist ein mindestens 1 m breiter Umgang freizuhalten, sofern der Rundhorizont oder die Dekoration nicht unmittelbar auf den Umfassungswänden angebracht ist.