Schild für die gleichmäßige Lastverteilung bei einem Handwindenzug ©Unfallkasse NRW

A Sicherungen gegen unbeabsichtigte Bewegungen

Unbeabsichtigte Bewegungen wie z. B. das ungewollte Absinken, Verdrehen, Kippen und Aushängen sind zu vermeiden.

Die beweglichen Einrichtungen der Ober- und Untermaschinerie mit ihren Lasten müssen gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert sein. Dies wird gewährleistet durch geeignete Triebwerke, Bremsen oder Gegengewichte in Verbindung mit Feststelleinrichtungen, die auch beim Auftreten eines Fehlers die bewegten Lasten sicher zum Stillstand bringen können.

Konstruktion mit Lasten©Unfallkasse NRW

Wesentliche Konstruktionsmerkmale und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von unbeabsichtig­te Bewegungen sind für die maschinentechnischen Einrichtungen::

  • Bemessung der Tragfähigkeit der Konstruktion und der Tragmitte
  • Auslegung der Triebwerke und Bremsen (dynamisch selbsthemmende Getriebe oder redundante Bremsen)
  • Ausführung der Endverbindungen von Tragmitteln
  • geordnetes Wickeln von Tragmitteln (Drahtseilen)
  • Maßnahmen gegen Überlast und Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Maßnahmen gegen Unterlast bei geführten Lasten
  • Verriegelungen und Schutz gegen Wiederanlauf
  • Schutzeinrichtungen an Gefahrstellen
  • Maßnahmen zur sicheren Bedienung (z. B. sinnfällige Bedienung, Totmannprinzip)
  • Maßnahmen gegen Nicht-Einhalten vorgegebener Bewegungsabläufe
  • Maßnahmen zur Vermeidung oder Beherrschung von Ausfällen in der Steuerung (z. B. elektrische, elektronische, elektronische programmierbare Steuerung)
  • Not-Halt-Einrichtungen
Sicherheitsseilwinde Schild©Unfallkasse NRW

Konstruktiv bedingtes Spiel und zulässige Toleranzen gelten nicht als unbeabsichtigte Bewegungen.

An handbetätigten Arbeitsmitteln, z. B. Stativen ist sicherzustellen, dass bei der Bedienung keine zu hohen Betäti­gungskräfte auftreten.

Durch die vom Benutzer aufgebrachte Kraft dürfen die Tragmittel nicht geschädigt werden, z. B. Abreißen einer Seilendverbindung im Kurbelstativ.

Unkontrolliert wir­kende Kräfte, z. B. durch Rückschlag einer Kurbel, dürfen ebenfalls nicht auftreten. Der Richtwert für die Kraft, die vom Benutzer maximal aufgebracht werden kann, beträgt 200 N.