Schild Hochspannung Lebensgefahr ©Unfallkasse NRW

A Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Betriebsmittel sind die an den Anlagen betriebenen elektrischen Ver­brau­cher, z. B. ;nbsp&Scheinwerfer, Anschlussleitungen, Laser und Nebelmaschinen.

Dabei sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel fest angebrachte Betriebsmittel bzw. Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln gehören auch solche, die vorübergehend fest, d. h. in der Regel nur unter Zuhilfenahme von Werkzeugen lösbar, angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten demgegenüber solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Ver­sor­gungsstromkreis angeschlossen sind.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln ent­spre­chend errichtet, geändert und instand gehalten werden.

Als Elektrofachkraft gelten in der Regel Personen mit einer elektrotechnischen Berufsausbildung, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen die Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.

Bestehen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Mängel, müssen diese unverzüglich behoben werden. Im Falle einer erheblichen Gefahr ist dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel bis zur Beseitigung des Mangels nicht weiter verwendet werden kann.

Die elektrische Anlage zur Stromversorgung der angeschlossenen Verbraucher muss den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden elektrotechnischen Normen entsprechen.

 

Elektrische Anlage©Unfallkasse NRW
Stromquellen

Die elektrische Anlage zur Stromversorgung der angeschlossenen Verbraucher muss den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden elektrotechnischen Normen entsprechen.

Sollten die Steckdosenstromkreise noch nicht mittels Fehlerstromschutzschalter abgesichert worden sein, empfiehlt sich für den sicheren Betrieb handgeführter Betriebsmittel der Anschluss über Kleinstverteiler mit integrierten Feh­ler­strom­schut­zschaltern.

Zum Schutz vor gefährlichen Berührungsspannungen sind alle metallischen Teile, die gefährliche Spannungen annehmen können, z. B. Traversen, Gehäuse mit dem Schutz­leiter des Hausnetzes zu verbinden.

Veranstaltungsstätten für verschiedene Veranstaltungsarten müssen für die vorübergehende Verlegung beweglicher Kabel und Leitungen bauliche Vorkehrungen, wie Installationsschächte und -kanäle oder Abschottungen, aufweisen, welche die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern und die sichere Begehbarkeit, insbesondere der Rettungswege, gewährleisten.

Bei Veranstaltungen im Außenbereich sind wegen der hier im größeren Umfang gegebenen schädigenden Einflüsse (Feuchtigkeit, Staub, mechanische Einflüsse etc.) besondere Schutzmaßnahmen einzuhalten. Hierbei ist besonderer Wert auf den ordnungsgemäßen Schutzleiteranschluss, den Potenzialausgleich aller berührbaren metallischen Teile, den sicheren Zustand der Isolation sowie auf die Funktion des Fehlerstromschutzschalters zu legen.

Bei Außenproduktionen sind für Steckdosenstromkreise bis 32 A Feh­ler­strom­schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von bis zu 30 mA für den Schutz von Personen vorzusehen.

Steckdosenstromkreise, die für höhere Stromstärken ausgelegt sind, müssen aus Brandschutzgründen mit Fehlerstromschutzschaltern mit einem Nennfehlerstrom von bis zu 500 mA ausgerüstet sein.

 
Stromkreis©Unfallkasse NRW

Die Funktionsfähigkeit der Fehlerstromschutzschalter kann von den angeschlossenen Verbrauchern abhängig sein. Werden Frequenzumrichter z. B. für die Drehzahlsteuerung bühnentechnischer Antriebe genutzt, sind ggf. all­stromsensitive Fehlerstromschutzschalter (Typ B) einzusetzen.

Weil dies ein elektrotechnischer Laie in der Regel nicht beurteilen kann, ist insbesondere bei Außenproduktionen vor dem Herstellen des Stromanschlusses dessen Fehlerfreiheit auf der Einspeiseseite (Steckdose) durch eine Elektrofachkraft oder ggf. durch eine unterwiesene Person festzustellen.

Für kleinere Veranstaltungen hat sich der Einsatz von Kleinstverteilern bewährt, welche bei feuchten Um­ge­bungsbedingungen einen höheren Schutzumfang bieten als Verlängerungsleitungen.

 

 

 

Anschlussleitungen

In Veranstaltungsstätten sollten wegen der gegebenen thermischen und mechanischen Belastungen die Anschlussleitungen von Betriebsmitteln sowie Verlängerungs­leitungen mindestens dem Typ H07RN-F (schwere Gummischlauchleitung) ent­sprechen.

Bei der Wahl der Leitungsquerschnitte ist die Leistung der jeweils angeschlossenen Betriebsmittel zu beachten.

Schutztuch für Kabellegung©Unfallkasse NRW

Haushaltsleitungen und Steckdosenleisten sind ungeeignet, da ihre Leitungs­querschnitte häufig nicht für die Leistungsaufnahme der angeschlossenen Verbraucher ausgelegt sind und die verwendeten Isolierstoffe sowohl leichter mechanisch beschädigt werden können als auch ein ungünstigeres Brandverhalten aufweisen.

Generell sollten Anschlussleitungen abseits der Verkehrswege verlegt und zur Vermeidung von Stolpergefahren zusätzlich mit Klebebändern fixiert werden. Müssen Leitungen im Verlauf von Verkehrswegen verlegt werden, können sie durch Kabelbrücken oder durch Hochhängen vor Beschädigungen geschützt werden.

Nicht vollständig abgewickelte Leitungsroller können sich im Inneren stark erwärmen und so eine Brandgefahr darstellen. Leitungsroller sollten deshalb mit einer thermischen Überlastsicherung ausgestattet sein und im nicht abgewickelten Zustand mit nicht mehr als 1000 Watt belastet werden.

 

Schalter mit Knöpfen©Unfallkasse NRW
Schalt- und Steuereinrichtungen

Elektrische Schaltanlagen, z. B. für die Beleuchtung, dürfen für Besucher und Schü­lerinnen und Schüler nicht zu­gänglich sein. Ebenso sind auch Steuerein­rich­tungen für maschinentechnische Einrichtungen gegen unbefugte Be­nutzung zu sichern.

Sicherheitsschalter, z. B. Notendschalter und vergleichbare Einrichtungen, dürfen nicht für den regulären Betrieb ver­wendet werden.

 

 

Handgehaltene elektrische Betriebsmittel

Musikanlagen, Requisiten und Leuchten sowie deren Komponenten, die zur Hand­habung durch Darsteller vorgesehen sind, dürfen nur unter Anwendung besonderer Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung betrieben werden.

Dabei gelten als besondere Schutzmaßnahmen z. B.:

  • der Betrieb über Schutzkleinspannungsquellen wie Batterien, Schutzkleinspannungstransformatoren,
  • die Schutztrennung vom öffentlichen Stromnetz über Schutztrenntransformatoren oder – -generatoren,
  • der Betrieb über Fehlerstromschutzeinrichtungen („FI’-s“ bzw. „PRCD’-s“) mit einem Nennfehlerstrom von maximal 30 mA oder
  • die Schutzisolierung der elektrischen Betriebsmittel bei trockener Umgebung.
Gas Lampe©Unfallkasse NRW

Bei der Verwendung handgehaltener elektrischer Betriebsmittel sind auch weitere von den Betriebsmitteln ausgehende Gefahren zu beachten, wie z. B. Wärme- oder Strahlungsenergien, Stolperstellen durch Anschlussleitungen oder das plötzliche Inbetriebsetzen.

Im Vergleich zu der alltäglichen Handhabung elektrischer Betriebsmittel ergibt sich im darstellerischen Bereich eine höhere Gefährdung, weil die Mitwirkenden sich in der Regel eher auf ihre Rolle konzentrieren als auf die Handhabung der Betriebsmittel.