Bestellungsurkunde für eine Aufsicht führende Person ©Unfallkasse NRW

A Bestellungsurkunde für eine Aufsicht führende Person

Bestellungsurkunde für eine Aufsicht führende Person©Unfallkasse NRW

Die Übertragung der Betreiberpflichten hinsichtlich Leitung und Aufsicht für eine Ver­anstaltungsstätte von dem Sachkosten- bzw. Schulhoheitsträger auf eine „Aufsicht führende Person“ (in der Regel Schulhausmeister oder Lehrkräfte) stellt eine Übertragung von Unternehmerpflichten dar, welche der Schriftform sowie der Einverständniserklärung der beauftragten Person bedarf.

Die Übernahme dieser Aufgaben und Verantwortlichkeiten setzt allerdings voraus, dass auch die hierzu notwendigen Rechte und Befugnisse, z. B. das Recht zum Abbruch der Veranstaltung, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann-, übertragen worden sind und dass die beauftragte Person über die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Die Übernahme von Be­trei­ber­pflichten erfordert insbesondere eine Vertrautheit mit der Veran­staltungs­stätte.

Die folgende Bestellungsurkunde aus Nordrhein-Westfalen für eine Aufsicht führende Person enthält die wichtigsten zu beachtenden Rahmenbedingungen für die ordnungsgemäße Übertragung von Betreiberpflichten in Ver­an­stal­tungsstätten und bietet eine Orientierung.