Bühnen- und beleuchtungstechnische Ausstattung ©Unfallkasse NRW

A Verwendung maschinentechnischer Einrichtungen

Maschinentechnische Einrichtungen sind in der vom Hersteller vorgegebenen Weise zu betreiben und dürfen nicht überlastet werden.

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Zum Betrieb in der vom Hersteller vorgegebenen Weise gehört z. B., dass

  • bei Seilumlenkungen die zulässigen Ablenkwinkel nicht überschritten werden,
  • die resultierenden Kräfte berücksichtigt werden,
  • die Tragmittel durch z. B. eine Veränderung der Gegengewichte nicht überlastet werden
  • Seilbeschädigungen vermieden werden.
Bühnenlicht Maschine Aula©Unfallkasse NRW

Die Angaben des Herstellers können dazu genutzt werden, Betriebsanweisungen für die Bedienung der maschinentechnischen Einrichtungen zu verfassen. Diese Betriebsanweisungen bilden die Grundlage der notwendigen Unterweisungen aller Bediener. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.

Mit dem selbstständigen Führen maschinentechnischer Einrichtungen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. körperlich und geistig dafür geeignet sind,
  3. hinsichtlich der übertragenen Aufgaben unterwiesen sind und
  4. die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Unbeaufsichtigte maschinentechnische Einrichtungen sind gegen unbefugtes Inbetriebsetzen, z. B. mittels Schlü­ssel­schal­ter oder Schloss, zu sichern.

Halten sich bei der Bewegung maschinentechnischer Einrichtungen Personen in deren unmittelbaren Nähe auf, ist zu beachten, dass

  • zwischen dem Bediener der Einrichtung und dem Gefahrenbereich sowie den hierin agierenden Personen eine Sicht- sowie ggf. auch eine Sprechverbindung besteht
  • zwischen allen Beteiligten eindeutige Signale und Verhaltensregeln abgestimmt wurden
  • alle Beteiligten eine Unterweisung sowie ausreichende Gelegenheit erhalten, die Bewegungen im Gefahrenbereich zu üben

Versenkeinrichtungen im Bühnenboden dürfen gemeinsam überbaut werden, wenn sie gegen unbeabsichtigte Bewegungsvorgänge gesichert sind. Dies gilt ebenso für Teile des Bühnenbodens, die gegeneinander verschiebbar sind.

Werden Versenkeinrichtungen mit darauf befindlichen Aufbauten bewegt, ist besonders auf mögliche Quetsch- und Scherstellen zu achten, die der Hubboden mit Teilen der Bühnenaufbauten bilden kann.