Weißes Buch auf Holztisch ©Unfallkasse NRW

A Begriffsbestimmungen

Für Schulaulen sind die folgenden Begriffe von Bedeutung:

Veranstaltungsstätten 

Veranstaltungsstätten sind alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erforderlichen Einrichtungen und Geräte. Dies sind zum Beispiel Theater, Frei­lichtbühnen, Mehrzweckhallen sowie Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen und Schulen.

Versammlungsräume 

Versammlungsräume sind Räume für Veranstaltungen oder für den Verzehr von Speisen und Getränken. Hierzu gehören auch Aulen und Foyers, Vortrags- und Hörsäle sowie Studios.

Versammlungsstätten 

Versammlungsstätten sind

  • Veranstaltungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt für mehr als 200 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.
  • Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1 000 Besucher fassen.
  • Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind, und die jeweils für insgesamt mehr als 5 000 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind.
Sicherheitstechnische Einrichtungen

Sicherheitstechnische Einrichtungen sind alle in Veranstaltungs- und Produktionsstätten eingesetzten technischen An­lagen und Betriebsmittel, die der Abwehr unmittelbarer Gefahren dienen. Zu den sicher­heits­technischen Einrichtungen gehören z. B.

  • Ersatzstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung,
  • Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen,
  • Gefahrenmeldeanlagen,
  • Rauchabzugseinrichtungen und
  • Schutzvorhänge.
Maschinentechnische Einrichtungen

Maschinentechnische Einrichtungen sind alle für den Betrieb in Veranstaltungs- und Produktionsstätten eingesetzten technischen Anlagen und Betriebsmittel.

Zu den maschinentechnischen Einrichtungen gehören z. B.

  • hand- und kraftbetriebene Züge (Punktzüge, Beleuchtungszüge, Dekorationszüge),
  • Bildwände (hand- und kraftbetrieben),
  • elektrische und elektronische Anlagen,
  • Trennvorhänge,
  • Podien und Versenkeinrichtungen (Bühnenpodien, Orchesterpodien, Saalpodien),
  • Beleuchtungsbrücken,
  • Flugwerke (Flugeinrichtungen).

Sie werden in Ober- und Untermaschinerie unterschieden.

  • Zur Obermaschinerie zählen z. B. hand- und kraftbetriebene Dekorationszüge, Punktzüge, hand- und kraftbetriebene Bildwände sowie Horizont- und Vorhangzugeinrichtungen. Gefährdungen ergeben sich, weil Lasten über Personen gehalten oder bewegt werden.
  • Einrichtungen der Untermaschinerie sind z. B. Orchesterpodien, Bühnenpodien- und Versenkeinrichtungen, Transportpodien, Saalpodien und schräg stellbare Bühnenböden. Gefahrenschwerpunkte liegen insbesondere im Bereich der Absturz- und Quetschgefahren.

Tragmittel sind die mit der Bühnenmaschinerie fest verbundenen Teile zum Aufnehmen der Lasten, z. B. Pros­pekt­stangen, Traversen, Stative etc.

Anschlagmittel sind die verbindenden Teile zwischen Anschlag- mittel und Last, z. B. Seile, Hebebänder aus synthetischen Fasern, Schäkel oder Schnellverbindungsglieder.



Für Schulaulen sind die Begriffe von Bedeutung:

Versenkeinrichtungen 

Versenkeinrichtungen sind Teile von horizontalen oder geneigten (gekippten) Bühnen-, Szenen-, Studio- oder Saalflächen, die senkrecht oder gegen die Senkrechte geneigt auf- und abwärts bewegt werden können, sowie die hierzu erforderlichen An­triebs­elemente (z. B. Podien).

Szenenflächen 

Szenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbietungen. Für Darbietungen bestimmte Flächen unter 20 m² gelten nicht als Szenenflächen.

Großbühnen 

Großbühnen sind Bühnen

  • mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200 m²,
  • mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der Bühnenöffnung oder
  • mit einer Unterbühne.
Mehrzweckhallen 

Mehrzweckhallen sind überdachte Versammlungsstätten für verschiedene Veranstaltungsarten.

Ausstattungen 

Ausstattungen sind Bestandteile von Bühnen- oder Szenenbildern. Hierzu gehören insbesondere Wand-, Fußboden- und Deckenelemente, Bildwände, Treppen und sonstige Bühnenbildteile.

Requisiten 

Requisiten sind bewegliche Einrichtungsgegenstände von Bühnen- oder Szenenbildern. Hierzu gehören insbesondere Möbel, Leuchten, Bilder und Geschirr.

Ausschmückungen 

Ausschmückungen sind vorübergehend eingebrachte Dekorationsgegenstände. Zu den Ausschmückungen gehören insbesondere Drapierungen, Girlanden, Fahnen und künstlicher Pflanzenschmuck.