Person reinigt die Bühnentechnik ©Unfallkasse NRW

A Reinigung und Wartung

Person prüft die Traverse©Unfallkasse NRW
Person prüft die Traverse©Unfallkasse NRW

Verschmutzungen, insbesondere Staubansammlungen, können eine erhebliche Brand­gefahr darstellen, da Staub in der Regel leicht entflammbar und im auf­ge­wirbelten Zustand sogar explosiv ist.

Deshalb sind Veranstaltungsstätten sowie deren Ausstattung, z. B. Vorhänge, Un­ter­bühne, Traversen, weitgehend staubfrei zu halten und mindestens jährlich gründlich zu reinigen.

Bei der Reinigung sind staubarme Verfahren (saugen, wischen) anzuwenden.

Technische Einrichtungen sind regelmäßig nach den Angaben des Herstellers durch entsprechend qualifiziertes Per­sonal zu warten.

Erfordert die Wartung spezielle Kenntnisse oder spezielles Werkzeug, empfiehlt sich der Abschluss eines War­tungs­vertrages mit dem Hersteller bzw. Lieferanten.

Im Zuge der regelmäßig durchgeführten Wartungsarbeiten können auch die Sachkundigenprüfungen durchgeführt werden.