Collage von 3 Bildern aus der Aula ©Unfallkasse NRW

A Szenische Vorgänge

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Theateraufführungen, in denen szenische Vorgänge, wie z. B. die Verwendung offenen Feuers, pyrotechnischer Erzeugnisse oder Faustkämpfe, durchgeführt werden sollen, bergen besondere Risiken.

Dies gilt insbesondere bei der Durchführung solcher Vorgänge im Laienspiel, zu denen auch die schulischen Theateraufführungen gehören.

Zur Verbesserung der Sicherheit sind die Hinweise zu folgenden szenischen Vorgängen zu beachten:

Allgemein sind gefährliche szenische Vorgänge grundsätzlich unter Anwendung von Schutzmaßnahmen durchzuführen und ausreichend zu proben. Es dürfen nur fachlich und körperlich geeignete Personen eingesetzt werden.

Insbesondere beim Umgang mit offenem Feuer, Pyrotechnik, Waffen oder Einrichtungen zum szenischen Fliegen von Personen sollte die Fachkraft für Veranstaltungstechnik beteiligt werden.

Sollte die Bühnenfachkraft aus Sicherheitsgründen Einwände erheben, dürfen künstlerische Forderungen hinsichtlich der Dekorationen und szenischen Vorgänge nicht realisiert werden.