2 Personen prüfen die Bühnentechnik ©Unfallkasse NRW

Bezüglich der erforderlichen regelmäßigen Prüfungen in Veranstaltungsstätten werden unterschiedliche Anforderungen an den Prüfer gestellt. Nachfolgend sind die in Veranstaltungsstätten üblicherweise tätigen Prüfer und ihre Qualifikation beschrieben.

Ermächtigte Sachverständige
2 Personen prüfen den Bühnengraben©Unfallkasse NRW

Aufgrund der besonderen Gefährdungen in Veranstaltungsstätten, in welchen z. B. unter schwebenden Lasten gearbeitet und agiert wird, sind für die Prüfungen besondere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich.

Für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen werden deshalb von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend qualifizierte Sachverständige gefordert. Zur Ermächtigung von Sachverständigen haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) beauftragt. Die fachliche Prüfung der Sachverständigen erfolgt im Sachgebiet „Bühnen und Studios“ des Fachbereiches Verwaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Liste der ermächtigten Sachverständigen sortiert nach Postleitzahlen finden Sie auf der Internetseite der VBG.

Prüfsachverständige

In Versammlungsstätten sowie in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind technische Anlagen nach den länderspezifischen Anforderungen regelmäßig durch (staatlich anerkannte, bauaufsichtlich anerkannte) Prüfsachverständige zu prüfen. In NRW wird beispielsweise ein Verzeichnis staatlich anerkannter Sachverständiger von der Ingenieurkammer-Bau und der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen herausgegeben.

Befähigte Personen / Sachkundige

Für die Prüfung von Arbeitsmitteln befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen befähigte Sachkundige nach UVV „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ besitzen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungsstätten.

Sie sind mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut, dass sie den sicherheits- und maschinentechnischen Zustand der Einrichtungen beurteilen können.

Durch die Festlegung der Anforderungen an die Prüfer für die unterschiedlichsten Einrichtungen und Arbeitsmittel soll sichergestellt werden, dass die Prüfer persönlich geeignet und ausreichend fachlich qualifiziert sind. Sie müssen auch über die notwendige Berufserfahrung zur Prüfung verfügen.

Weiterhin sind ggf. spezielle Einrichtungen und Arbeitsmittel für die Prüfung erforderlich.