Kerze Offenes Feuer ©Unfallkasse NRW

Beim Umgang mit offenem Feuer werden unterschieden:

  • Rauchen und brennende Kerzen
  • Verwendung von Fackeln
  • Darstellung von Bränden
  • Explosionen und Stichflammen
  • Feuerspucken

 

Rauchen und brennende Kerzen
Offenes Feuer Feuerlöscher©Unfallkasse NRW

Für kleinere Effekte, wie Kerzen als Tischdekoration oder szenisch bedingtes Rauchen, können mit der Feuerwehr Sonderabsprachen in Form von Dauer­ge­nehmigungen beziehungsweise Betriebs- oder Verfahrensanweisungen vereinbart werden.

Brennende Kerzen sind jedoch grundsätzlich standsicher in nicht brennbaren Kerzenhaltern aufzustellen. Der Standort muss sich in sicherer Entfernung von brennbaren Dekorationen befinden.

Bei der Festlegung des Schutzabstands ist auch das Umfallen der Kerzen zu be­rück­sichtigen.

Deshalb sollten anstatt echter Kerzen vorzugsweise batteriebetriebene Kerzen ein­ge­setzt werden.

Bei der Verwendung offenen Feuers ist grundsätzlich darauf zu achten, dass sich das Feuer durch Funkenflug, Wärmestrahlung oder Wärmeleitung nicht auf andere Bereiche übertragen kann. Dies betrifft insbesondere schwer zu löschende Bereiche wie Unterkonstruktionen von Bühnen und Podesten, Lüftungskanäle, Versorgungsschächte etc. , in welchen sich häufig brennbare Staubansammlungen bilden, die bereits durch Funken oder herabtropfende brennende Flüssigkeiten entzündet werden können.

 

Lampen mit Feuergefahr©Unfallkasse NRW
Verwendung von Fackeln

In Innenräumen sind vorzugsweise sich selbst mechanisch löschende Si­cher­heits­fa­ckeln zu benutzen. Das Tränken der Sicherheitsfackeln muss außerhalb des Versammlungsraumes beziehungsweise der Szenenfläche stattfinden.

Lampen mit Feuergefahr©Unfallkasse NRW

Bei der Benutzung von Fackeln sind Eimer mit Löschmitteln (Sand oder Wasser), Handfeuerlöscher (Wasser/Schaum) und Löschdecken bereitzustellen.

Darsteller sind vor der Verwendung von Fackeln zu unterweisen und müssen durch eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik betreut werden.

Wachsfackeln sind nur für die Verwendung im Freien geeignet. Bei starkem Wind ist mit einer übermäßigen Ausbreitung der Flamme zu rechnen. Außerdem benötigen Wachsfackeln einen Handschutz gegen herabtropfendes Wachs.

Eine Alternative zur Verwendung offenen Feuers stellen Nachbildungen aus Papier oder leichten Stoffen dar, die entsprechend flammenähnlich gefärbt und geformt sind.

Die Illusion eines Feuers wird dadurch verstärkt, dass diese „Flammen“ von unten mittels eines kleinen Ventilators bewegt sowie von einer Lampe angestrahlt werden.

 

Feuergel Feuergefahr©Unfallkasse NRW
Darstellung von Bränden

Da keine brennbaren Flüssigkeiten auf der Szenenfläche verwendet werden dürfen, setzt man eingedickte Brandmittel, wie Gele oder Pasten ein, mit deren Hilfe brennende Oberflächen und offene Feuer, z. B. in Feuerschalen realisiert werden können. Das Brandgel muss für den Einsatz in Innenräumen geeignet sein.

Gefahren durch die Hitzeentwicklung der Flammen oder die Erwärmung des Abbrandbehälters können auch noch nach dem Abbrand entstehen. Es ist deshalb immer ein ausreichender Abstand zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.

Bühnenlicht Gefahr offenes Feuer©Unfallkasse NRW
Bühnenlicht Gefahr offenes Feuer©Unfallkasse NRW

Auch über einen längeren Zeitraum dürfen sich brennbare Stoffe in der Umgebung des Abbrandbehälters nicht mehr als handwarm erwärmen. Zum Schutz vor der Hitze des Abbrandbehälters ist geeignetes Material für den Behälter und den Untergrund zu wählen. Am Einsatzort sind geeignete Löschmittel vorzuhalten.

Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sind Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen. Deshalb sollte auf die Verwendung von offenem Feuer verzichtet und Brände wie unter „Verwendung von Fackeln“ erläutert, werden.

Insbesondere kleinere Brände, für die keine sichtbaren „Flammen“ erforderlich sind, können auch sehr wirkungsvoll durch entsprechend angesteuerte (flackernde) Scheinwerfer dargestellt werden.

 

Explosionen und Stichflammen
Bühnenlicht Gefahr offenes Feuer©Unfallkasse NRW

Für die Darstellung von explosionsartigen Stichflammen eignen sich z. B. verwirbelte Bärlappsporen (Lykopodium). Das feine Pulver verbrennt nur, wenn es zu einer Staubwolke verwirbelt ist. Die Lagerung und der Transport sind auch auf Szenenflächen ungefährlich.

Durch die relativ energiearme Verbrennung eignet sich Lykopodium für Feuer­dar­stellungen mit geringen Sicherheitsabständen.

Beim Umgang mit den Sporen ist zu beachten, dass sie aufgrund ihrer kleinen Par­tikel­größe lungengängig sind und zur Lungenentzündung führen können.

Auch können durch sie allergische Reaktionen hervorgerufen werden.

Nicht verbrannte Partikel können leicht einen rutschigen Belag auf dem Bühnenboden bilden.

Im Schulbetrieb sollte aufgrund der genannten Gefährdungen auf die Darstellung von explosionsartigen Stichflammen verzichtet werden.

Eine weitere Möglichkeit zur Darstellung von Explosionen und Stichflammen besteht in der Verwendung von Flüssiggas-Anlagen. Das hierbei verwendete Propan-Butan-Gemisch ist zwar ungiftig, kann jedoch erstickend wirken.

Die Vorteile von Flüssiggas-Anlagen liegen vornehmlich in der sehr guten Steuerbarkeit sowie der im Vergleich zu anderen Gasanlagen geringeren Wärmeentwicklung.

Für die Verwendung von Flüssiggas-Anlagen ist eine entsprechende Sachkunde er­for­derlich. Die Verwendung von Flüssiggas-Anlagen in Innenräumen bedarf der Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden.

 

Feuerspucken

Feuerspucken ist ein attraktives Element in der Zirkuspädagogik. Als Brandmittel werden beim Feuerspucken in der Regel spezielle Pyrofluide oder Pulver verwendet, die für die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler ungeeignet sind. Durch sachkundige Personen werden üblicherweise, z. B. bei Projekttagen mit einem Spielzirkus, Grundschüler zum Feuerspucker, wobei als Brandmittel für eine Staubexplosion Bärlappsporen, Mehl bzw. Speisestärke verwendet wird.

Bühnenmaterialen Offenes Feuer©Unfallkasse NRW

Neben der offensichtlichen Brandgefährdung besteht beim Verschlucken oder Inhalieren von Brandmitteln die Gefahr des Entstehens einer Lungenentzündung.

Bühnenmaterialen Offenes Feuer©Unfallkasse NRW

Weitere Gefahren für den Darsteller gehen von Vergiftungen beim Inhalieren oder Verschlucken des Brandmittels sowie von der Rutschgefahr durch Ablagerungen auf dem Boden aus.

Im außerschulischen Bereich gilt Feuerspucken als artistische Darstellung. Die Artisten selbst sind für den gefahrlosen Umgang mit den speziellen Pyrofluiden verantwortlich. Es dürfen nur solche Pyrofluide eingesetzt werden, die vom Hersteller hierfür bestimmt sind.

Entsprechende Sicherheitsdatenblätter sind bereitzuhalten. Durch die Feu­er­spuck­effek­te dürfen andere Personen nicht gefährdet werden.

Für die Darstellung des Effektes ist deshalb ein ausreichender Abstand zu Personen und brennbaren Gegenständen zu wählen. Innerhalb dieses Sicherheitsbereiches muss der Boden fugenfrei und schwer entflammbar sein.