Verantwortlicher für Verwaltungstechnik ©Unfallkasse NRW

A Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

Große Schulaulen und Stadthallen, die mit umfangreichen technischen Einrichtungen ausgestattet sind, sowie Veranstaltungen, zu denen eine große Zahl von Besuchern erwartet wird oder in denen besondere Effekte durchgeführt werden, bergen ein besonderes Risikopotenzial.

Verwaltungstechniker©Unfallkasse NRW

Für die sichere Durchführung derartiger Veranstaltungen in Schulaulen bedarf es daher der besonderen Qualifikation einer bzw. eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. Diese Person beaufsichtigt und koordiniert größere Veranstaltungen und ist Ansprechpartner für alle an der Veranstaltung Beteiligten.

Beim Auf- und Abbau technischer Einrichtungen von

  • Großbühnen,
  • Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche oder
  • Mehrzweckhallen mit mehr als 5000 Besucherplätzen

sowie bei wesentlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an diesen Ein­rich­tung­en und bei technischen Proben muss die Leitung und Aufsicht dieser Arbeiten mindestens von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik wahr­ge­nom­men werden.

Bei der Durchführung von Generalproben oder Veranstaltungen in den vorstehend genannten Spielstätten müssen sowohl ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Bühne/Studio oder der Fachrichtung Halle als auch ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Beleuchtung anwesend sein.