01 | Informationen
Die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeit theater-, musik- und zirkuspädagogische Angebote in Schulen anzubieten und durchzuführen, können aus den verbindlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes für die jeweilige Schulform und Schulstufe abgeleitet werden.
Oft lassen sich ausgewählte künstlerische Angebote für die Schulen aus den fachspezifischen Vorgaben der Fächer Deutsch, Pädagogik, Kunst und Sport herleiten. Die Lernziele sind in den jeweiligen Curricula und Lehrplänen formuliert.
Bei der Planung und Duchführung schulischer Angebote haben Lehrkräfte die Rahmenbedingungen zu beurteilen und zu berücksichtigen. Zusätzlich sind die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu beachten.