Dekorationen

Vorübergehend eingebrachte Dekorationen und Ausschmückungen im Zu­schau­erraum-, wie Stoffbahnen, Girlanden, Fahnen und Pflanzenschmuck müssen aus mindestens schwer entflammbarem Material bestehen. Für Ausschmückungen in Rettungswegen müssen nichtbrennbare Materialien verwendet werden.

Die Klassifizierung der Ausschmückungen hinsichtlich ihrer Entflamm- und Brennbarkeit kann nach den für diese Materialien geltenden Normen erfolgen und ist vom Hersteller der Ausschmückung anzugeben. Soweit sich aus den speziellen Materialnormen keine besonderen Nachweise zur Entflammbarkeit ergeben, werden in der Praxis die Prüfkriterien für Baustoffe angewendet, welche schwer entflammbare Baustoffe der Baustoffklasse B1 zuordnen. Natürlicher Pflanzenschmuck darf nur verwendet werden, solange er frisch und dadurch schwer entflammbar ist.

Damit Dekorationen nicht herabgerissen werden und so am Boden Stolperstellen bilden können, sind sie an Wänden und Decken anzubringen. Frei im Raum hängende Ausschmückungen sollten einen Abstand von mindestens 2,50 m zum Fußboden haben.

Blaue Decke auf Holzboden©Unfallkasse NRW

Qualitätsware, die im Fachhandel für Theaterbedarf angeboten wird, ist in den meisten Fällen schwer entflammbar. Durch eine Brennprobe an einem geeigneten Ort lässt sich ggf. die schwere Entflammbarkeit überprüfen. Das Material darf, wenn es mit einer Flamme von unten befeuert wird, nicht brennend abtropfen und muss bei Entfernung der Flamme selbstständig verlöschen.

Der Fachhandel für Theaterbedarf bietet auch Flammschutzmittel und Brand­schutz­beschichtungen mit bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen an, mit denen bei korrekter Anwendung entsprechend den Herstellerangaben leicht entflammbare Materialien wie z. B. Holz, Textilien, Pappe, Papier und Stroh durch Imprägnierung oder Anstrich schwer entflammbar ausgerüstet werden können.