Podeste

Bei Podesten, Schrägen, Stufen und Treppen, die während der Schulzeit frei zugänglich sind, ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler sich nicht unter den Podesten aufhalten.

Die genannten Podestarten müssen für eine Verkehrslast von mindestens 250 kg/m² ausgeführt sein. Sind sie für eine größere Verkehrslast ausgelegt, muss dies gut sichtbar und dauerhaft an den Podesten angegeben sein.

Zusätzlich zur Verkehrslast müssen Podeste, Schrägen, Stufen und Treppen die Lasten von Bühnengeländern aufnehmen können.

Die Unterkonstruktion von Podien muss aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Dies gilt nicht für Podien mit insgesamt nicht mehr als 20 m² Fläche.

Hinweise auf besondere Gefahren und entsprechende sicherheitstechnische Maß­nahmen beim Betrieb sind den Podesten beiliegenden Gebrauchsanweisungen zu entnehmen.

Insbesondere müssen Hinweise über zusammengesetzte Bühnen- und Studio­aufbauten und Grenzbelastungen ent­halten sein.