Theater Sicherheitsbeleuchtung ©Unfallkasse NRW

In Veranstaltungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) vorhanden sein, damit bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Vorgänge auf der Bühne oder Szenenfläche sicher beendet werden können.

Schülerinnen und Schüler, Besucher und Mitwirkende müssen sich bis zum Ausgang ins Freie oder in einen gesicherten Bereich gut orientieren können.

Die Sicherheitsbeleuchtung beleuchtet im Regelfall die Treppenräume, Flure, Versammlungsräume, Foyers, Garderoben, Toiletten, Bühnen und Szenenflächen, elektrischen Betriebsräume, Räume für haustechnische Anlagen, Scheinwerfer- und Bildwerferräume sowie die Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen und Stufen im Versammlungsraum.

Da die Sicherheitsbeleuchtung nur der Orientierung dient, ist sie im Regelfall deutlich schwächer als die Allgemeinbeleuchtung. Ziel ist es, eine Panik zu vermeiden und alle sich in der Veranstaltungsstätte aufhaltenden Personen sicher ohne Sturz aus der Veranstaltungsstätte zu führen. Zusätzlich hilft sie auch der Feuerwehr bei der Orientierung in der Veranstaltungsstätte.