Fachkraft für Verwaltungstechnik ©Unfallkasse NRW

A Fachkräfte für Veranstaltungstechnik

Fachkraft überprüft Bühnenlampe©Unfallkasse NRW
Fachkraft überprüft Bühnenlampe©Unfallkasse NRW

In Schulaulen mit Szenenflächen zwischen 50 m² und höchstens 200 m² Grundfläche bzw. nicht mehr als 5000 Besucherplätzen können die Leitung und Aufsicht sowie die Anwesenheitspflicht bei Veranstaltungen statt von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik auch von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung wahrgenommen werden.

Wenn die bühnen- und beleuchtungstechnische Ausstattung von Szenenflächen mit höchstens 200 m² Grundfläche von einfacher Art und geringem Umfang ist, kann es ausreichend sein, wenn während der Vorstellungen und des sonstigen technischen Betriebes eine erfahrene Bühnenhandwerkerin oder Beleuchterin bzw. ein erfahrener Bühnenhandwerker oder Beleuchter anwesend ist.