Orientierungsbeleuchtung Treppe ©Unfallkasse NRW | DGUV

A Orientierungsbeleuchtung

Tribüne Orientierungsbeleuchtung©Unfallkasse NRW

Da der Zuschauerraum in Veranstaltungsstätten bei Veranstaltungen meist abgedunkelt wird, müssen die Ausgänge, Gänge und Stufen im Zuschauerraum zur leichten Orientierung auch bei Verdunkelung des Raumes erkennbar sein. Dies erfolgt in der Regel durch beleuchtete Sicherheitszeichen sowie Gang- und Stu­fen­beleuchtungen.

Bei Gängen in Versammlungsräumen mit auswechselbarer Bestuhlung ist eine Stufenbeleuchtung nicht erforderlich.

Beleuchtete Sicherheitszeichen sind z. B. Rettungs­weg­zeichen. Form und Farbe, z. B. Grün für Rettungswege und Notausgänge, sind zur eindeutigen Zuordnung in allen Lebensbereichen formal festgelegt.

Eine Anhäufung von Sicherheitszeichen ist zur Vermeidung von Irritationen zu vermeiden.