Schild Rettungsweg für Feuerwehr freihalten ©Unfallkasse NRW

A Feuerwehrzufahrten und -bewegungsflächen

Schild Feuerwehrzufahrt©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Damit die Feuerwehr im Brandfall die Veranstaltungsstätte schnell erreichen kann, müssen sämtliche Rettungswege auf dem Grundstück sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdiensten ständig frei gehalten werden.

Auf die freizuhaltenden Wege und Flächen ist durch Schilder und gegebenenfalls Bodenmarkierungen dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.

Der Platzbedarf für die erforderliche Bewegungsfreiheit und Sicherheit beim Einsatz ist aufgrund der Größe der eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge groß zu bemessen. Beispielsweise ist für jedes für den Feuerwehreinsatz erforderliche Feuerwehrfahrzeug eine Bewegungsfläche von mindestens 7 m x 12  m vorzusehen.

Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, um eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zu vermeiden. Hierzu ist es wichtig, dass die Feuerwehrzufahrten deutlich gekennzeichnet sind.