Grafik von 3 Personen die sich in der Aula besprechen ©Unfallkasse NRW | DGUV

A Betriebs- und Nutzungsordnung

Grafik von 3 Personen die sich in der Aula besprechen©Unfallkasse NRW | DGUV

Durch eine Betriebs- und Nutzungsordnung können Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Versammlungsstätte für alle Beteiligten eindeutig geregelt werden.

In der folgenden Betriebs- und Nutzungsordnung sind z. B. der Einsatz von Bühnenfachkräften, die Zuständigkeit der Bühnenfachkraft, die Zuständigkeit der Aufsicht führenden Person bei Veranstaltungen in Schulen und die Pflichten des Veranstalters beschrieben.