Stützen für die Bühne über Schulboden ©Unfallkasse NRW

A Temporär genutzte Bühnentechnik

Bühnentechnik©Unfallkasse NRW

Viele Veranstaltungsstätten sind für eine multifunktionale Nutzung ausgelegt, deshalb ist die jeweils benötigte Bühnentechnik, z. B. Podeste und Beleuchtungstraversen häufig nur temporär aufgebaut.

Sowohl deren Auf- und Abbau als auch deren Nutzung können jedoch besondere Gefahren bergen. Deshalb werden hohe Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung, insbesondere hinsichtlich der Standsicherheit und Tragfähigkeit (Statik), gestellt.

Da die Planung und Systemauswahl vertiefte Kenntnisse der Statik und Konstruktion erfordern, kann für Schulveranstaltungen in der Regel nur auf industriell gefertigte und auf ihre Verwendbarkeit geprüfte Bauteile zurückgegriffen werden.

Beim Aufbau temporär genutzter Bühnentechnik ist insbesondere darauf zu achten, dass

  • Traversen nur von Personen aufgebaut werden, die über die notwendige Befähigung verfügen,
  • die vorgesehene Bühnentechnik vor ihrer Nutzung einer Sichtkontrolle auf offensichtliche Beschädigungen sowie deren Vollständigkeit unterzogen wird,
  • Bodenunebenheiten bzw. Höhenunterschiede ausgeglichen werden damit die vorgesehene Bühnentechnik standsicher und die Bühnenpodestelemente ebenflächig aufgestellt sind,
  • Bühnenpodestelemente untereinander verbunden und somit gegen Auseinandergleiten gesichert werden
  • die Standsicherheit und Tragfähigkeit zu jeder Zeit, also auch während des Auf- und Abbaus gewährleistet wird und auch nicht durch unbefugten Zugriff beeinträchtigt werden kann,
  • alle aus elektrisch leitfähigem Material bestehenden Elemente, an denen elektrische Betriebsmittel angebracht sind bzw. an denen Elektroleitungen geführt werden und die somit im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, in einen gemeinsamen Potenzialausgleich einbezogen sind, der mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes verbunden ist,
  • die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) bereitgestellt und benutzt werden. Beim Auf- und Abbau von Traversensystemen sind insbesondere Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Kopf- und Gehörschutz sowie PSA gegen Absturz bereitzustellen und zu tragen.