Holztreppe Bühne Theater ©Unfallkasse NRW

A Stand- und Kippsicherheit

Flächen und Aufbauten müssen die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten sicher aufnehmen und ableiten können. Weiterhin müssen sie während des Auf- und Abbaus standsicher und, wenn sie dabei betreten werden, tragfähig sein.

Kippschutz Bühnenaufbauten©Unfallkasse NRW

Die Elemente von Flächen und Aufbauten sind so zu gestalten, dass notwendiges Heben und Tragen nicht zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen führt. Eine Kennzeichnung mit Masseangabe ist dann erforderlich, wenn das Heben und Tragen nur in ungünstiger ergonomischer Position möglich ist oder Elemente eine größere Masse als 25 kg haben. Soweit erforderlich, sind Auf- und Abbauanleitungen zu erstellen.

Flächen und Aufbauten sind in einwandfreiem und sauberem Zustand zu halten. Sie dürfen in ihrer Standsicherheit und Tragfähigkeit, z. B. durch Bodenunebenheiten, Überbelastungen, nicht beeinträchtigt werden.

Diese Forderung schließt ein, dass

  • die der Auslegung entsprechende, zulässige Belastung nicht überschritten wird,
  • betriebsbedingte Spalten und Öffnungen abgeschrankt oder abgedeckt sind,
  • Zu-, Ab- und Umgänge hinter der Szene frei von Gefahrstellen, ausreichend breit und beleuchtet sind.

Zwischen den Umfassungswänden und dem Rundhorizont oder der Dekoration ist ein mindestens 1 m breiter Umgang freizuhalten, sofern der Rundhorizont oder die Dekoration nicht unmittelbar auf den Umfassungswänden angebracht ist.