Rauchabzug Anlage ©Unfallkasse NRW
Rauchabzug Maschine©Unfallkasse NRW

Bei Bränden stellt der Brandrauch aufgrund seiner giftigen Eigenschaften und seiner schnellen Ausbreitung eine große Gefahr für alle sich in der Veranstaltungsstätte Aufhaltenden dar und erschwert die Orientierung und den Einsatz der Feuerwehr.

Versammlungsräume und sonstige Aufenthaltsräume ab einer je nach Bundesland varierenden Grundfläche oder Lage, z. B. in Kellergeschossen, Bühnen sowie die notwendigen Treppenräume in der Veranstaltungsstätte müssen deshalb wirksam entraucht werden können

Dies geschieht im Regelfall durch ausreichend große Rauchableitungsöffnungen, z. B. Dachluken, Oberlichter oder maschinelle Rauchabzugsanlagen, wie Dachventilatoren.

Die Bedienhebel bzw. -felder zum Öffnen oder Einschalten der Rauchabzugsanlagen müssen von einer jederzeit zugänglichen Stelle im Versammlungsraum leicht bedient werden können. In Treppenräumen müssen die Bedienhebel bzw. -felder zum Öffnen oder Einschalten von jedem Geschoss aus leicht bedient werden können.