Beschallungsanlagen
Lautsprecher mit Stand©Unfallkasse NRW

Beschallungsanlagen (PA-Anlagen, engl. Public-Address) in Veranstaltungsstätten dienen der Wiedergabe und Verstärkung von Sprache oder Musik für Un­ter­haltungszwecke und falls erforderlich auch für Sicherheitszwecke.

Neben den Lautsprechern gehören zu Beschallungsanlagen auch die Verstärker, die Leitungen sowie ggf. die Mischpulte und die Mikrophone für Sprachdurchsagen.

Gefährdungen durch Beschallungsanlagen ergeben sich in erster Linie durch hohe Lärmpegel.

Bezüglich der zulässigen Lautstärken in Veranstaltungsstätten sind für den Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Beschäftigten die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie für den Schutz der Besucher und ggf. der Anwohner bei Veranstaltungen im Außenbereich das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die Freizeitlärmrichtlinie zu beachten.