Grafik von 3 Personen die sich in der Aula besprechen ©Unfallkasse NRW | DGUV

A Vertrag mit Bühnenfachkräften

Grafik von 3 Personen die sich in der Aula besprechen©Unfallkasse NRW | DGUV

Der Unternehmer, Arbeitgeber und Betreiber schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft zu bieten, wird nachfolgend ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen An­spruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit For­mu­lierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung.

Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung über die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist.

Auf diesen Vorgang hat der Herausgeber dieser Schrift natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.