Mann läuft Treppe herunter in einem Bühnenbild ©Unfallkasse NRW
Bühnenbild in der Aula©Unfallkasse NRW

Konzerte, Theateraufführungen und andere Veranstaltungen sind sinnvolle und wichtige Bestandteile des schulischen Lebens. Theater, Musik und Kunst sind Kernelemente der ästhetischen Bildung in der Schule.

Schlüsselqualifikationen wie Sozialkompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit, selbstständiges, kreatives und eigenverantwortliches Lernen können beim entwickeln, proben und aufführen von Veranstaltungen in positver Art und Weise ausgeprägt wer­den. Die Wirkungen der pädagogischen Angebote und Maßnahmen sind oft nachhaltig und beeinflussen das Schulklima und die Schulkultur positiv.

Damit Schulen ihre pädagogischen Konzepte umsetzen können, sind durch den Schulträger sichere Veranstaltungsstätten zur Verfügung zu stellen. Diese müssen dem Stand der Technik entsprechen und Gefährdungen für die Beteiligten sind aus­zu­schließen. Hierzu ist es erforderlich, die gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, um die Sicherheit und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.

Mann läuft Treppe herunter in einem Bühnenbild©Unfallkasse NRW

Sicherheit und Gesundheitsschutz können durch die Einhaltung der Vorschriften und Regeln der Unfallversicherung verbessert werden. Im Wesentlichen sind hier die Schriften zu „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ zu nennen.

Zusätzlich ist leitend für den Bau und Betrieb einer Versammlungsstätte die Mus­ter­verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung). Zu beachten ist, dass zahlreiche Bundesländer bei der Umsetzung dieser Musterverordnung abweichende, konkretisierende Regelungen getroffen haben. Diese finden sich in den Quellen des Internetauftritts "Sichere Schule" unter dem jeweiligen Landeswappen.

Zahlreiche Erläuterungen, Empfehlungen und gesetzliche Grundlagen gelten im übertragenen Sinne nicht nur für Schulveranstaltungen sondern auch für außerschulische Veranstaltungen. Verantwortlichen in Städten und Gemeinden können so bei der Planung und dem Betrieb von Veranstaltungsstätten aus dem Internetauftritt "Sichere Schule" praktische Hilfestellungen erhalten.